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Schweiz – EU: Vor Verhandlungen über den Strom

Die Schweiz will ihre Rolle im internationalen Strommarkt absichern. Keystone

Die Öffnung des Strommarkts in Europa schreitet schnell voran. Bern will mit Brüssel über ein Abkommen verhandeln, mit dem die Stromversorgung garantiert werden soll.

Die Landesregierung (Bundesrat) hat am Mittwoch ein entsprechendes Mandat für bilaterale Verhandlungen verabschiedet, die voraussichtlich noch dieses Jahr anlaufen werden.

Der grenzüberschreitende Handel mit Elektrizität spiele für die Schweiz aus wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Gründen eine wichtige Rolle, hält das Bundesamt für Energie (BFE) fest. Die Schweiz importiere und exportiere Strom in der Grössenordnung des Landesverbrauchs.

Das Abkommen mit der EU soll diese wichtige Drehscheibenfunktion im internationalen Stromhandel mittel- und langfristig absichern.

Im EU-Raum gilt seit 2004 der diskriminierungsfreie Netzzugang für Nicht-Haushalts-Kunden. Zudem hat die EU die Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel harmonisiert.

Im Interesse der Schweiz und der EU

Damit das europäische System der Strommarktregulierung reibungslos funktionieren kann, will die EU auch benachbarte Drittstaaten einbeziehen. Ein bilaterales Abkommen im Strombereich liege demnach sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU, schreibt das BFE.

Das Abkommen soll die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch die Vereinbarung von Grundsätzen und Regeln im liberalisierten Umfeld bezwecken.

Es soll den Stromtransit, den grenzüberschreitenden Marktzugang sowie den Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien (Anerkennung der Zertifikate für grünen Strom) umfassen.

Verfahren zur Handhabung von Engpässen

Zentrale Elemente für die Schweiz sind Bestimmungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes. So sind insbesondere auch die Verfahren zur Handhabung von Engpässen sowie die Transitkostenentschädigung Teil der Verhandlungen, die voraussichtlich noch dieses Jahr aufgenommen werden können.

Das Abkommen soll in der Schweiz auf Basis des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) umgesetzt werden, das der Nationalrat bereits verabschiedet hat. Es ist zurzeit in der vorberatenden Kommission (UREK) des Ständerates hängig.

Nach dem Abschluss der Bilateralen I und II mit der EU steht die Schweizer Europa-Politik vor der Aufnahme von weiteren bilateralen Verhandlungen. In den nächsten Monaten könnte eine neue Verhandlungsrunde um die Ausweitung der Teilnahme der Schweiz am europäischen Satelliten-Navigationssystem Galileo lanciert werden.

Noch vor Ende der derzeitigen Legislaturperiode wird zudem ein neuer Bericht der Landesregierung zur Europapolitik erwartet.

swissinfo und Agenturen

Die Europäische Union hat den Strommarkt für Grosskunden 2004 liberalisiert. Ab 2007 sollen auch private Abnehmer von der Liberalisierung profitieren können.

In der Schweiz ist die Liberalisierungs-Debatte noch im Gange, nachdem das Stimmvolk ein Gesetz für die Liberalisierung des Stromsektors im Jahre 2002 bachab geschickt hatte. Der Nationalrat (Grosse Kammer) hat im vergangenen Jahr einer Öffnung in zwei Etappen zugestimmt. Ab 2007 sollen Grosskunden von der Liberalisierung profitieren können, 5 Jahre später soll die Liberalisierung auch für Privatabnehmer gelten.

Der Ständerat (Kleine Kammer, Vertretung der Kantone) hat sich noch nicht mit der Vorlage befasst und will zuerst weitere Informationen zum Bereich der erneuerbaren Energien und zu den Betreibern der Stromnetze. Deshalb wird sich der Ständerat nicht vor der Herbstsession des Parlaments mit der Vorlage befassen können.

30% der Stromproduktion entfallen auf Wasserkraftwerke mit Stauseen.
25% der Produktion auf Flusskraftwerke.
40% des Stroms kommt aus Kernkraftwerken.
Etwa ein Fünftel des gesamten Energiebedarfs der Schweiz wird durch Strom gedeckt.

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