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Schweiz hebt Handelsembargo gegen Irak auf

Mit der Aufhebung der Sanktionen soll sich auch die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in Irak verbessern. Keystone

Der Bundesrat lockert die Sanktionen gegen Irak. Das Handelsembargo, die Beschränkungen im Flugverkehr und das Verbot des Geldtransfers werden aufgehoben.

Ausgeweitet werden die Finanzsanktionen. Zudem wird eine Meldepflicht für Kulturgüter eingeführt.

Die Schweiz setzt damit die Sanktionslockerungen um, die der UNO-Sicherheitsrat am 22. Mai in der Resolution 1483 beschlossen hatte. Der Handel mit Irak ist demnach wieder erlaubt.

Bestehen bleibt einzig das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern. Neu und ebenfalls in Übereinstimmung mit der UNO werden Massnahmen im Bereich des Kulturgüterschutzes eingeführt.

Der Handel mit gestohlenen irakischen Kulturgütern sowie deren Erwerb wird verboten; wer solches Diebesgut besitzt, muss dies dem Bundesamt für Kultur melden.

Erweiterte Finanzrestriktionen

Die am 9. April vom Bundesrat formell beschlossenen Finanzrestriktionen wurden zusätzlich ausgeweitet. Neu müssen auch die Konten natürlicher Personen aus dem Umfeld des Saddam-Regimes eingefroren werden. Gleiches gilt für die Konten von Firmen, die sich unter der Kontrolle solcher Personen befinden.

Bislang schrieb die Sanktionsverordnung nur die Blockierung jener Gelder vor, die sich im Besitz oder unter Kontrolle der Regierung oder von Unternehmen mit Sitz in Irak befinden.

Banken müssen handeln

Die Verordnungsänderung wird in Kraft gesetzt, sobald die UNO die entsprechende Liste veröffentlicht hat.

“Sobald die Liste bei uns eintrifft, werden wir sie publizieren. Und dann müssen die Banken handeln”, sagt Othmar Wyss von der Abteilung Exportkontrollen und Sanktionen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) gegenüber swissinfo.

Über die Höhe und die Herkunft der eingefrorenen Gelder will die Schweizer Regierung keine Angaben machen. Othmar Wyss: “Wir werden nicht bekannt geben, wie viel aus Irak stammendes Geld eingefroren wurde”.

Für die unter das Sanktionsregime fallenden Gelder gilt eine Meldepflicht an das seco. Das zuständige Sanktionskomitee der UNO wird eine Namensliste der natürlichen und juristischen Personen erstellen, auf welche die Sanktionen anwendbar sind.

Schweizer Firmen, die mit Irak Handel treiben möchten, müssen sich aber noch gedulden. Othmar Wyss: “Obwohl die UNO mit der Resolution 1483 die Sanktionen gegen Irak aufgehoben haben, wird es einige Zeit dauern, bis Schweizer Firmen in der Position sein werden, Güter nach Irak zu exportieren. Aber es ist ein erster wichtiger Schritt dazu.”

swissinfo und Agenturen

Die Schweiz übernimmt die UNO-Sanktionslockerungen vom 22. Mai gegenüber Irak.

Das Verbot von Rüstungsexporten bleibt weiterhin aufrecht.

Die Restriktionen im Finanzbereich werden ausgeweitet. Der Personen- und Firmenkreis, deren Gelder eingefrorren werden, vergrössert sich.

Es werden zudem Massnahmen zum Kulturgüterschutz ergriffen, damit geraubte irakische Kulturgüter wieder zurück gegeben können.

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