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Schweiz kritisiert UNO-Bericht

Ehemaliger Firmensitz der "Al Taqwa Management Organisation SA" in Lugano. Keystone

Die Schweiz hat in New York heftig reagiert auf die Kritik der UNO-Beobachtergruppe über die Umsetzung der Sanktionen gegen die Al Kaida und die Taliban.

Die UNO-Gruppe hatte der Schweiz vorgeworfen, in der Sache zu wenig hart durchzugreifen.

Im UNO-Bericht vom 1. Dezember 2003 über Sanktionen gegen Al Kaida, Taliban und mögliche Geldgeber dieser Organisationen, werden unter anderem die beiden Bankdirektoren Youssef Nada aus Ägypten und Ahmed Idris Nasreddin vom US-Finanzministerium als “Financiers des Terrorismus” bezeichnet.

Die beiden seien Direktoren der Banken Al Taqwa (einer Tessiner Finanzgesellschaft) und der Privatbank Akida (früher bekannt als Akida Islamic Bank International), 1989 gegründet und auf den Bahamas registriert. Und hinter den beiden Banken, heisst es im Bericht weiter, stehe die ägyptische Muslimbruderschaft. Die zwei Finanz-Institute sind in den USA angeklagt, Al Kaida finanziell zu unterstützen.

Sanktionen auch gegen Immobilienbesitz

Zudem steht im Bericht, dass Youssef Nada und Ahmed Idris Nasreddin weiterhin Geschäftsitze in Italien und der Schweiz hätten und in diesen Ländern auch weiterhin tätig seien.

Wörtlich übersetzt heisst es im UNO-Bericht: “Nada und Nasreddin betreiben ihre Geschäfte von Büros in Campione d’Italia (einer italienischen Enklave im Tessin), Lugano und Mailand aus.” Auch in Liechtenstein seien Briefkastenfirmen der beiden bekannt.

Nada und Nasreddin besässen zudem weitere Grundstücke in Italien und der Schweiz.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen, der die Sanktionen gegen Al Kaida und die Taliban überwacht, weilte im September in Bern. Dabei kamen auch jene Fälle zur Sprache, die nun in einem Expertenbericht im Auftrag der UNO aufgeführt werden.

Im November noch hatte Othmar Wyss vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), das für die Umsetzung der Sanktionen zuständig ist, gesagt, das seco werde der Landesregierung beantragen, die UNO-Finanzsanktionen um den Immobilienbesitz zu erweitern.

Zudem gibt es im seco Pläne für weitere Massnahmen: “Wir ziehen die Schaffung einer neuen Terrorismusverordnung in Betracht”, so Wyss damals zur “NZZ am Sonntag”.

Vorwürfe zurückgewiesen

Nun hat die Schweiz auf die Vorwürfe im Bericht der UNO-Beobachtergruppe reagiert. Nach Angaben der Schweizer UNO-Mission in New York hatte sie bei einem informellen Treffen am Montag die Gelegenheit, “faktische Fehler” im Bericht zu korrigieren und “implizite Vorwürfe” zu widerlegen. Die USA und Grossbritannien hatten sich gegen das Treffen ausgesprochen.

Vor dem Sanktionskomitee, vor dem Nicht-Mitglieder des Sicherheitsrates üblicherweise nicht zu Wort kommen, sprach der stellvertretende Schweizer UNO-Botschafter in New York, Pierre Helg.

Helg kritisierte die Arbeitsweise der Beobachtergruppe. Die Schweiz gab ihrer Unzufriedenheit über die Kooperation der Gruppe mit den betroffenen Staaten Ausdruck, wie es weiter hiess.

Waffenschmuggel

Gewisse Passagen im Bericht liessen die Deutung zu, dass die Schweiz die Sanktionen gegen Al Kaida und die Taliban nicht hart genug durchsetze. Dies entspreche nicht den Tatsachen.

Nach einem Kritikpunkt soll Jussef Nada ein gegen ihn verhängtes Reiseverbot im letzten Januar verletzt haben. Nada figuriert auf der UNO-Liste mit Personen und Organisationen, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden. Gegen Nada Management, die frühere Tessiner Finanzgesellschaft Al Taqwa, ermittelt auch die Schweizer Bundesanwaltschaft.

Im Zusammenhang mit den im UNO-Bericht aufgeführten “weiteren Besitztümer in der Schweiz”, sagte Helg, dem sei nach vorliegenden Informationen nicht so.

Zudem soll in der Schweiz laut Paragraph 155 des Berichtes auch “limitierter Waffenschmuggel” stattfinden. Dieser schwer wiegende Vorwurf kommt nach Angaben der Schweizer UNO-Mission in New York höchst überraschend und wird als “haltlos” bezeichnet.

Die Schweiz hatte im Oktober 2002 die Voraussetzungen geschaffen, die Beschlüsse des für Afghanistan zuständigen Sanktionskomitees der UNO umzusetzen. Gegenüber dem sanktionierten Personenkreis bestehen ein Rüstungsembargo, eine Ein- und Durchreisesperre sowie Finanzsanktionen.

swissinfo und Agenturen

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