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Schweizer können sich im Ausland behandeln lassen

Werden Schweizer Spitalbetten durch die Ausland-Behandlungen bald leer? Keystone/Hochbaudepartment ZH

Versuchsweise sollen sich Schweizer Patienten bis Ende 2009 auch im grenznahen Ausland auf Kosten der Grundversicherung behandeln lassen können.

Die Regierung lässt entsprechende Pilotprojekte zu, um herauszufinden, ob die grenzüberschreitende Kooperation einen positiven Effekt auf die Kosten hat.

Nach dem Territorialitäts-Prinzip darf die obligatorische Krankenversicherung heute nur Leistungen von in der Schweiz zugelassenen Spitälern und Ärzten vergüten.

Mit Pilotprojekten will der Bundesrat (Landesregierung) laut Sozialminister Pascal Couchepin nun abklären, ob sich eine grenzüberschreitende Konkurrenz positiv auf die Kosten der Krankenversicherung auswirkt.

Die Versuche, um deren Bewilligung Kantone und Versicherer das Departement des Innern (EDI) gemeinsam ersuchen müssen, sind bis Ende 2009 befristet und werden wissenschaftlich begleitet.

Im Vordergrund steht das einzige laufende Pilotprojekt, das den deutschen Landkreis Lörrach und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft umfasst.

Zu einem mittleren Preis

Nach der am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Verordnungs-Änderung stehen die Projekte jenen Patienten offen, die bei einer beteiligten Kasse grundversichert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem beteiligten Kanton haben.

Sowohl die Leistungen wie auch die Erbringer von Leistungen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Preise sollen zwischen den für die soziale Krankenversicherung im Ausland üblichen und den in der Schweiz verbindlichen Tarifen liegen.

Für die im Ausland erbrachten Leistungen können die Krankenkassen ganz oder teilweise auf den Selbstbehalt, die Franchise und den Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts verzichten.

swissinfo und Agenturen

Seit Inkrafttreten des Krankenkassen-Gesetztes (KVG) 1996 müssen alle in der Schweiz Wohnhaften eine Grundversicherung abgeschlossen haben, die Leistungen in der Schweiz einschliesst.

Daneben kann eine fakultative Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die weitere Leistungen abdeckt, wie beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Behandlung im Ausland.

Um Kosten zu sparen, wollen die Behörden den Medizin-Sektor nun teilweise für die internationale Konkurrenz öffnen. Eine Änderung des Gesetzes sieht vor, dass eine Behandlung im Ausland in Pilotprojekten auch für Grundversicherte möglich sein soll.

Der Schweizer Gesundheitssektor setzt jährlich rund 50 Mrd. Fr. um.
Dies entspricht rund 13% des Bruttoinland-Produkts (BIP).
Rund ein Drittel dieser Summe (18 Mrd. Fr.) wird von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt.
11% der Bevölkerung arbeiten insgesamt im Gesundheitswesen.
6% arbeiten in Spitälern.

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