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Schweizer Zivilgesetzbuch feiert 100. Geburtstag

Trotz seinen 100 Jahren ist das ZGB in den Grundzügen unverändert. imagepoint

Vor genau 100 Jahren ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Die Schweiz gab sich damals das modernste Zivilrecht Europas.

Im Beisein von Justizminister Blocher wurde der runde Geburtstag in Bern gefeiert und sein Schöpfer Eugen Huber gewürdigt. Sein Werk strahlte bis in die Türkei aus, die das ZGB 1926 übernahm.

Mit einem Festanlass im Nationalratssaal hat die politische Schweiz dieses Jubiläum gefeiert. Gewürdigt wird das ZGB auch mit Workshops und einer Ausstellung in Bern.

Bei seinem Inkrafttreten Anfang 1912 sei es das modernste Privatrechts-Gesetzbuch Europas gewesen und gelte bis heute als eines der grössten Werke der privatrechtlichen Gesetzgebung im deutschsprachigen Raum, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz und der Universität Bern.

Das ZGB habe weit über den mitteleuropäischen Raum hinaus gestrahlt. So wurde das Gesetz 1926 von der Türkei unter Präsident Mustafa Kemal Atatürk übernommen. Damit sollte der säkulare Modernisierungskurs des Landes dokumentiert werden.

In den Grundzügen gleich

Legendär ist insbesondere Artikel 1, Absatz 2 des ZGB. Dieser bestimmt, dass das Gericht bei Gesetzeslücken so zu entscheiden habe, als sei es selbst der Gesetzgeber. Dieser “Mut zur Lücke” war seinerzeit für das kontinental-europäische Privatrecht geradezu revolutionär.

Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912 hat das ZGB diverse Reformen erfahren, so etwa das Kindsrecht, den Persönlichkeitsschutz, das Eherecht oder das Scheidungsrecht. In seinen Grundzügen ist es aber im wesentlichen erhalten geblieben.

Nach wie vor gliedert sich das Werk aber in die Teile Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Noch immer als vorbildlich gilt die knappe, aber dennoch präzise Sprache des ZGB. Das Werk war somit “in bestem Sinne ein Gesetz für das Volk”, heisst es in der Mitteilung weiter.

ZGB-Schöpfer Huber

Massgeblich an der Entstehung des ZGB beteiligt war der Berner Rechtsprofessor Eugen Huber. Er arbeitete ebenfalls an der Redaktion des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) mit.

Justizminister Christoph Blocher bezeichnete den Schöpfer des ZGB als Vorbild für gute gesetzgeberische Tätigkeit. Huber habe einerseits an Bewährtem festgehalten und gleichzeitig sehr wohl die Bedürfnisse der Zeit und der Zukunft berücksichtigt.

swissinfo und Agenturen

Das ZGB regelt die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Formell Bestandteil des ZGB ist auch das Obligationenrecht (OR), allerdings ausgegliedert in ein eigenes Gesetzbuch.

Das ZBG wurde im Auftrag des Bundesrates vom Berner Rechtsprofessor Eugen Huber (1849-1923) verfasst, 1907 verabschiedet und trat 1912 in Kraft.

Das Gesetz gliedert sich in vier Teile: Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Es regelt alle privatrechtlichen Sachverhalte von der Geburt bis zum Tod. Darunter fallen unter anderem Ehe und Familie, Adoption, Scheidung, Vormundschaft, Erbgang und die Regelung des Privateigentums.

1984 wurde das Eherecht, 1998 das Scheidungsrecht umfassend revidiert. Auch andere Teile des ZGB wurden laufend ergänzt und den sich ändernden Gegebenheiten angepasst.

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