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Schweizerische Nationalbank: Goldverkäufe ab Anfang Mai

Am 1. Mai das neue Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) in Kraft. Damit wird die Bindung des Frankens an das Gold definitiv gelöst. Die Nationalbank will nach eigenen Angaben bereits Anfang Mai mit Goldverkäufen beginnen.

Am 1. Mai das neue Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) in Kraft. Damit wird die Bindung des Frankens an das Gold definitiv gelöst. Die Nationalbank will nach eigenen Angaben bereits Anfang Mai mit Goldverkäufen beginnen.

Das WZG setzt den in der neuen Bundesverfassung vorgesehenen Wegfall der Goldbindung um. Es schafft die Voraussetzungen für eine Neubewertung der Goldreserven der Nationalbank (SNB) sowie für die Goldverkäufe. Diese will die SNB mit den europäischen Zentralbanken koordinieren, um negative Auswirkungen auf den Goldpreis zu vermeiden.

Keine Grundlage bildet das WZG hingegen für die Ausgliederung nicht mehr benötigter Goldreserven aus der Bilanz der SNB. Damit solche Reserven für andere öffentliche Zwecke – etwa für die AHV oder die Solidaritätsstiftung – verwendet werden können, soll eine besondere Rechtsgrundlage auf Verfassungsstufe geschaffen werden.

In das WZG integriert sind das Münzgesetz und die aus dem Nationalbankgesetz übertragenen Bestimmungen über die Banknoten. Gleichzeitig mit dem WZG tritt auch die revidierte Münzverordnung in Kraft, die an das neue Gesetz angepasst wurde.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) will nach eigenen Angaben bereits Anfang Mai mit Goldverkäufen beginnen. Die SNB verfügt über 2’590 Tonnen Goldreserven. Davon wurden rund 1’300 Tonnen Gold als überschüssig bezeichnet.

Dass die SNB ihre gesamten überschüssigen Reserven in den kommenden fünf Jahren verkaufen wird, ist wenig wahrscheinlich. Die Schweiz hat sich neben 14 anderen europäischen Zentralbanken dazu bereit erklärt, in den kommenden fünf Jahren gemeinsam nicht mehr als 2’000 Tonnen Gold zu verkaufen, um den Goldpreis nicht unnötig zu belasten.

swissinfo und Agenturen

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