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SEC verklagt Ex-Verwaltungsratsmitglied von Goldman Sachs

NEW YORK (awp international) – Die US-Börsenaufsicht SEC wirft einem ehemaligen Mitglied des Verwaltungsrats von Goldman Sachs vor, hochbrisante Geschäftsgeheimnisse der Investmentbank ausgeplaudert zu haben. Der Unternehmensberater hat nach den Erkenntnissen der SEC auch den Konsumgüterriesen Procter & Gamble hintergangen, bei dem er noch immer im Verwaltungsrat sitzt.
Die Börsenaufsicht erhob am Dienstag Klage gegen Rajat Gupta. Der Mann soll mit seinen brandheissen Insidertipps den skandalumwitterten Hedgefonds-Gründer Raj Rajaratnam versorgt haben. Die Affäre um Rajaratnam und seinen Hedgefonds Galleon erschüttert die Wall Street seit fast zwei Jahren. Das Verfahren läuft noch.
Die Unternehmen hätten Gupta vertraut und er habe sie verraten, sagte SEC-Chefermittler Robert Khuzami in Washington. Er bezifferte den Profit, den Rajaratnam und andere aus den Tipps von Gupta geschlagen haben, auf mehr als 18 Millionen Dollar. Gupta war nach den Erkenntnissen der SEC selbst bei Galleon investiert.
Gupta sass vom November 2006 bis zum Mai 2010 im Verwaltungsrat von Goldman Sachs. Das Gremium kontrolliert die Konzernspitze und hat damit auch Zugang zu allen wichtigen Interna der Bank. Im April war der Name von Gupta erstmals im Zusammenhang mit den Insidervorwürfen in den US-Medien gefallen, kurze Zeit später schied Gupta aus dem Goldman-Verwaltungsrat aus.
Bei Procter & Gamble, der Herstellerfirma von Gillette-Rasierern, Wick-Blau-Bonbons oder Duracell-Batterien, sitzt er noch immer in dem Kontrollgremium. Auch bei der Fluggesellschaft American Airlines und dem Audiospezialisten Harman überwacht der ehemalige McKinsey-Berater die Geschäfte.
Gupta selbst hat bis dato bestritten, Teil des sogenannten Insider-Netzwerks gewesen zu sein. Auch Hedgefonds-Gründers Rajaratnam will sich nichts zuschulden kommen lassen haben. Allerdings haben etliche vermeintliche Komplizen bereits Geständnisse abgelegt und es existieren belastende Tonbandaufnahmen.
Die Gruppe handelte den Erkenntnissen zufolge vor allem mit Aktien von Technologiekonzernen wie IBM , Intel , Advanced Micro Devices (AMD) oder Google . Die Firmen selbst sind Opfer des Skandals, die Ermittler werfen ihnen kein Fehlverhalten vor.
Das Handeln mit Aktien aufgrund geheimer Informationen (Insiderwissen) ist verboten, weil es andere Anleger benachteiligt. Mit dem Wissensvorsprung kann abgeschätzt werden, wie sich Kurse entwickeln./das/DP/stk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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