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Sexualtäter: Resozialisierung in Frage gestellt

An der Mordstelle am Zollikerberg erinnerten 1994 Windräder an die junge Frau, die von einem Mörder auf Hafturlaub getötet wurde. Keystone Archive

Eine Studie über den Strafvollzug bei Sexualtätern entdeckte schwere Mängel bei den Behörden und hält fest, dass das Resozialisierungsziel verfehlt worden sei. Trotzdem sei kein rigideres Haftregime nötig, sondern bessere Beratung der Fälle, um Rückfall-Delikte zu verhindern.

Eine am Sonntag (18.02.) veröffentlichte Studie des “Institut de police scientifique et de criminologie” der Universität Lausanne hat den Strafvollzug von Sexualstraftätern untersucht und kommt dabei zu erstaunlichen Ergebnissen. Allen voran, so behauptet die Studie, hätten durch bessere Arbeit der Behörden von 1988 bis 1993 58 Rückfälle – darunter zwölf sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigungn und vier Tötungsdelikte – verhindert werden können.

Zürcher Kommission erfolgreich

Nach dem Mordfall auf dem Zollikerberg Ende 1993, wo der Täter während eines Hafturlaubes eine 20-Jährige ermordete, setzte der Kanton Zürich eine Fachkommission ein, die den Behörden bei der Erfassung und Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern beratend zur Seite steht. Die Kommission muss auch beigezogen werden, wenn es um Lockerungen der Haft geht.

Laut den zwei Autoren der Studie hatte die Einsetzung der Kommission eine sehr deutliche Wirkung: In der Periode 1994-1999 gingen die schweren Verbrechen bei rückfälligen Tätern von 50 auf 6 zurück. Die Anzahl der Opfer reduzierte sich von 32 auf 2.

Keine härteren Massnahmen

Die Autoren betonen, dass dies nicht auf ein rigideres Regime zurück zu führen sei: Nur einem Drittel der Gefangenen wurde von der Kommission eine Lockerung der Haftbedingungen nicht gewährt.

Ein gutes weiteres Drittel konnte sogar nach mehreren Jahren entlassen werden ohne nennenswerte Rückfälle.

Unzulänglichkeit der Behörden

Die Studie wertete auch einen Bericht der nach dem Zollikerberg-Mordfall eingesetzten Untersuchungskommission aus. Dieser zeigte, dass die Behörden des Kantons Zürich bei 31 gefährlichen Straftätern zwischen 1988 und 1993 unzulänglich gehandelt hatten. 58 Rückfälle hätten durch sorgfältigere Arbeit vermutlich verhindert werden können.

Die Rückfälle bestanden aus 15 Raubdelikten, zwölf Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen, elf Körperverletzungen, zehn Freiheitsberaubungen und Geiselnahmen, sechs Gefährdungen des Lebens und vier Tötungsdelikten.

Mängel bei Gerichten und Gutachtern

Die häufigsten Mängel wurden beim Straf- und Massnahmenvollzug geortet, wo die Gefährlichkeit und Un-therapierbarkeit einiger Täter verkannt wurde. Mängel stellt die Studie aber auch bei den Gerichten und unzureichend ausgebildeten Gutachtern fest.

Mehr Gefängnisplätze gefordert

Das vor dem Mord am Zollikerberg angestrebte Ziel vieler Fachleute, lange Strafen durch kürzere therapeutische Massnahmen zu ersetzen, sei letztlich verfehlt worden, hält die Studie fest.

Die Autoren schätzen, dass pro Jahr mit ungefähr einem hochgefährlichen Täter pro Million Einwohner gerechnet werden muss, der nicht wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.

Wenn man davon ausgeht, dass diese 20 bis 30 Jahre eingesperrt bleiben sollen, sollte die Schweiz zusätzlich bis zu 210 zusätzliche Plätze im geschlossenen Vollzug bereitstellen.

swissinfo und Agenturen

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