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SGB klagt gegen den Bund

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Klage gegen den Bund eingereicht.

Arbeitnehmer, die sich in einer Gewerkschaft engagieren, würden in der Schweiz zu wenig geschützt, sagt der SGB.

Der SGB wirft dem Bund vor, die von der Schweiz ratifizierte Konvention über das Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektiv-Verhandlungen (C98) zu verletzen. Das Schweizer Recht schütze gewerkschaftliche Vertreter nur äusserst dürftig gegen – auch klar missbräuchliche – Kündigung.

In der Klage werden elf Fälle aus den vergangenen drei Jahren aufgelistet, in denen Firmen missbräuchlich aktive Gewerkschafter entlassen hätten.

Eingereicht wurde die Klage bei der IAO bereits am 14. Mai. Mit ihr befasst sich die Abteilung Gewerkschaftsfreiheit des Verwaltungsrats des internationalen Arbeitsamts. Sie wird aber wohl nicht vor dem kommenden Frühling eine Entscheidung treffen.

Eine Heidenarbeit



Zuständig für die Stellungnahme des Bundes zu den Vorwürfen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Man werde sich bald äussern, sagte Jean-Jacques Elmiger, der für das Dossier zuständig ist, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es könne aber nächstes Jahr werden: Die Stellungnahme zu verfassen sei eine Heidenarbeit.

Rund 3000 Seiten Dokumente muss das seco laut Elmiger unter die Lupe nehmen. Man liege aber gut im Zeitplan: Einige Staaten brauchten drei Jahre, um auf Klagen bei der IAO zu antworten. Die Klage könnte sich laut Elmiger als Schlag ins Wasser erweisen, falls die IAO nicht darauf eintrete, oder sie ad acta lege.

Jean-Claude Prince vom SGB glaubt, dass die Klage dem seco sehr peinlich sei. “Sie befleckt den guten Ruf der Schweiz – und das seco hat es nicht gern, wenn das Bild eines mittelalterlichen Lands von der Schweiz entsteht.”

Umstrittene Schiedsrichterrolle



Elmiger sagte, er verstehe zwar, dass die Gewerkschaft sich Sorgen mache über die unsicheren Arbeitsverhältnisse und die Arbeitnehmervertretung. Es sei aber nicht die Aufgabe des seco, in Auseinandersetzungen zwischen Firmen und Gewerkschaften Schiedsrichter zu spielen.

Es gehe nicht darum, dass das seco Schiedsrichter spielen solle, sagt hingegen Prince. Aber es würde gegen keine Konvention verstossen, wenn das seco versuchte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den gleichen Tisch zu bringen. “Wir haben oft das Gefühl, von der Direktion des seco nicht beachtet zu werden.”

Etwas anders sieht das Elmiger. Die Kontakte zwischen seco und SGB seien meist offen und konstruktiv. Es sei allerdings schade, dass der SGB das seco nicht direkt über die Klage informiert habe. “Die IAO hat uns nur Auszüge aus der Klage geschickt, was unsere Aufgabe nicht leichter macht.”

Prince bestreitet, dass der SGB das seco extra übergangen habe. Das sei wahrscheinlich vergessen gegangen, sagte er.

swissinfo und Agenturen

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