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Sicher und versichert auf Gipfel und in die Schlucht

Canyoning-Abenteuer: Für Walliser Anbieter nur noch mit Versicherung. Keystone

Touristen sollen in der Walliser Bergwelt ihrer Abenteuerlust möglichst sicher frönen können. Dank einem kantonalen Gesetz für Risikosportarten, dem ersten in der Schweiz.

Die Bestimmungen gelten für Bergführer, Skilehrer, aber auch für Anbieter von risikoreichen Trendsportarten wie Canyoning, River-Rafting, Gleitschirmfliegen oder Bungee-Jumping.

Herbert Volken ist, was die Walliser Bergwelt angeht, absoluter Profi. Das Bergführer-Diplom besitzt der 58-Jährige aus Fiesch schon seit 1971.

Ob Matterhorn, Dom oder Dufourspitze: Volken führt seine Gäste auf die berühmtesten Walliser Gipfel. Doch auch seine jahrzehntelange Erfahrung in Fels und Firn ist kein Garant für hundertprozentige Sicherheit.

Er kann aber alles Menschenmögliche tun, um für seine Gästen und sich selbst – Volken ist verheiratet und fünffacher Familienvater – das verbleibende Restrisiko so gering wie möglich zu halten. Genau solches Tun wird im Kanton Wallis jetzt mit dem Gesetz für Risikosportarten im Outdoor-Bereich Pflicht.

Profis ans Werk

Die neuen Bestimmungen gelten für alle gewerbsmässigen Anbieter wie Bergführer, Schneesportlehrer und Event-Agenturen für trendige Risikosportarten. “Diese Leute sollen ihr Metier beherrschen”, fordert Volken, der als Präsident der Walliser Bergführer- und Skilehrer-Kommission an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war.

“Das Ziel ist ein Top-Angebot, um dem Gast die höchstmögliche Sicherheit zu bieten, denn er hat ja dafür bezahlt”, sagt der Oberwalliser gegenüber swissinfo.

Mit seinem Risikosportarten-Gesetz will das Wallis in der Schweiz bewusst Vorreiterin sein. “Wir leisten Pionierarbeit, auch um das Zepter in der Hand zu behalten”, sagt Jean-Michel Cina, Mitglied der Walliser Kantonsregierung und treibende Kraft hinter dem Gesetz.

Hohe Hürden

Zu den schärfsten Zähnen gehört eine Bewilligungspflicht, Aus- und Weiterbildungs-Standards für Mitarbeiter sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung. So soll neben der Sicherheit auch die Qualität sicher gestellt werden.

“Damit schliessen wir eine Lücke, denn heute kann ein Anbieter Bungee-Jumping offerieren, der weder über eine Bewilligung noch über eine obligatorische Versicherungsdeckung verfügt”, so Cina.

Die Heraufsetzung der Hürden hat aber auch protektionistischen Charakter. Damit soll die “Schwarzführerei” oder der Wildwuchs bei den Skischulen gestoppt werden. “Selbsternannte Wanderleiter ohne qualifizierte Ausbildung führen Gäste gar auf Gletscher, dabei ist dies nur Bergführern vorbehalten”, sagt Volken.

Umstrittene Wanderleiter

Das neue Gesetz hat im Kantonsparlament in Sitten eben die erste Lesung passiert. Noch ausstehend ist die Debatte um die entsprechende Verordnung. Strittig ist insbesondere, ob Leiter von Wandergruppen unter das Gesetz fallen, wie in der aktuellen Fassung vorgesehen.

“Die Statistik des Schweizerischen Alpen-Clubs zeigt klar, dass die meisten Bergunfälle Wanderer betreffen, nicht Bergsteiger”, begründet Volken. Sowohl er wie Jean-Michel Cina gehen davon aus, dass das Gesetz im Kanton Wallis auf Anfang 2008 in Kraft tritt.

Weiteres Ziel ist die “Personenfreizügigkeit” für Bergsport-Anbieter, sowohl innerhalb der Schweiz wie auch über die Landesgrenzen hinaus. Basierend auf dem europäischen Binnenmarktgesetz soll ein Walliser Skilehrer nicht nur in Verbier oder in St. Moritz, sondern auch im französischen Chamonix arbeiten können. “Bisher ist er dort aber nur als Stagiaire geduldet, während umgekehrt ein französischer Kollege im Wallis Skiunterricht erteilen kann”, sagt Herbert Volken.

Gesamtschweizerisch hängig seit 2001

Cina war es auch, der 2001 als damaliger Nationalrat ein schweizerisches Rahmengesetz über Anbieter von Risikosportarten verlangt hatte.

Dies als Konsequenz des Canyoning-Unglücks 1999 im Saxetbach, bei dem 21 Menschen starben, sowie eines tödlichen Unfalls im Jahr 2000 beim Bungee-Jumping in Stechelberg. Beide Vorfälle gingen auf das Konto derselben Berner Oberländer Event-Agentur.

Nachdem Bundesrat und eine Mehrheit der vorberatenden Kommission ein Rahmengesetz auf eidgenössischer Ebene nicht als nötig erachtet hatten, sprach sich der Nationalrat in der Sommersession überraschend zugunsten eines solchen aus.

Sehr zur Freude von Initiant Jean-Michel Cina, der zuversichtlich ist, dass das schweizweite Gesetz doch nicht begraben wird. “Mit seinem Ja hat der Nationalrat gegen den Willen von Bundesrat und eines Teils der bürgerlichen Parlamentarier gezeigt, dass er Handlungsbedarf sieht und ein solches Gesetz will”, betont der Walliser Regierungsrat.

swissinfo, Renat Künzi

Bergführer und Skilehrer sind die traditionellen Anbieter von Outdoor-Aktivitäten in den Alpen.

Im Adventure- oder Risikosport-Bereich haben sich neue Angebote wie Canyoning, River-Rafting, Bungee-Jumping, Höhlen-Expeditionen, Gleitschirmfliegen, Sky Diving oder Base Jumping etabliert.

Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen. Der letzte datiert vom 11. Juli, als beim River-Rafting auf der Saane eine 15-jährige Schülerin ertrank.

Der schlimmste Unfall geschah 1999 beim Canyoning im Saxetbach, als 21 Menschen starben.

Trotz höheren Risiken bei Outdoor-Aktivitäten in den Bergen gibt es für kommerzielle Anbieter keine gesetzlichen Vorschriften.

2001 hatte der damalige Walliser Nationalrat Jean-Michel Cina im Parlament ein eidgenössisches Rahmengesetz für Risikosportarten verlangt.

Der Bundesrat findet, dies sei Sache der Kantone. Der Nationalrat sprach sich aber im Juni für ein solches Regelwerk aus.

Die Kantone warten mit eigenen Gesetzen zu, bis die Lage auf eidgenössischer Ebene geklärt ist.

Einzig das Wallis setzt im nächsten Winter als erster Kanton ein Gesetz für Risikosportarten in Kraft.

Bisher haben sich 30 Anbieter von der Stiftung Safety in Adventures, an der auch Kantone beteiligt sind, zertifizieren lassen.

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