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SIX Swiss Exchange setzt Anfang April neues Handelsreglement in Kraft

Zürich (awp) – Die SIX Swiss Exchange setzt per 01.04.2010 ein neues Handelsreglement mit den dazugehörigen Weisungen in Kraft. Das neue Handelsreglement definiert die Zulassung von Effektenhändlern an die Börse und regelt die Organisation des Handels sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und deren Händler, wie die SIX am Freitag mitteilt. Die Grundlage für das von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Regelwerk bildet das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG).
Die bisherigen Regeln seien im Rahmen einer Gesamtrevision überprüft und teilweise neu definiert worden. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen würden die überarbeitete Händlerprüfung und neue Regeln bei der Meldung von Abschlüssen in Effekten zählen, heisst es weiter.
Publiziert wurde das neue Reglement Anfang März.
rt/cf

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