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Sondersession:Umstrittene AHV-Revision

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Die Sondersession des Nationalrates vom 7.-9. Mai ist einem Thema gewidmet: der 11. AHV-Revision. Diese Revision der Alters- und Hinterlassenen-Vorsorge (AHV) ist umstritten wie keine davor.

Bei der elften Revision der AHV geht es um das gleiche Rentenalter für Mann und Frau. Zweitens soll die Witwen- an die Witwer-Rente angepasst, drittens die AHV finanziell abgesichert werden. Und viertens soll das Rentenalter flexibilisiert werden.

In der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 erhöht. Dabei verpflichtete sich die Schweizer Regierung, in der 11. Revision das Rentenalter für beide Geschlechter zu vereinheitlichen. Geplant ist, dass ab dem Jahre 2009 die Frauen die Rente erst mit 65 Jahren erhalten.

Gleichzeitig soll es aber möglich werden, sich früher pensionieren zu lassen. Die Folge: eine lebenslange Kürzung der Rente, abhängig vom Einkommen: Bei tiefen Einkommen wird weniger gekürzt, als bei hohen Einkommen.

Umstritten ist die Witwenrente. Zur Zeit erhalten Witwen eine Rente, wenn sie beim Tod ihres Mannes 45-jährig sind und fünf Jahre verheiratet waren. Witwer erhalten eine Rente, wenn sie älter als 50 sind und solange sie Kinder unter 18 Jahren betreuen. Die Schweizer Regierung will nun für Witwen dieselbe Regelung einführen. Die vorberatende Kommission will aber das Bezugsalter auf 45 senken. Geleichzeitig sollen bisherige Bezügerinnen ihre Rente weiterhin erhalten.

Widerstand von links und von rechts

Die Arbeitgeber verlangen “energische Sparmassnahmen”. Vor allem die Flexibilisierung des Rücktrittalters ist ihnen ein Dorn im Auge. Sie widerspreche dem Ziel der Revision, die finanzielle Lage der AHV auf einen soliden Boden zu stellen.

Genau das Gegenteil gilt für die Gewerkschaften. Ihnen geht die Flexibilisierung zu wenig weit. Zudem kritisieren sie die Kürzung der Witwenrente als gesellschaftspolitisch deplatziert.

Heftige Diskussionen an der Sondersession vom 7.-9. Mai sind vorprogrammiert: Bürgerlicher gegen Linke und Grüne, Arbeitgeberverbände gegen Gewerkschaften.

Die Schweizer Regierung signalisiert bereits eine gewisse “Offenheit” gegenüber den Diskussionsbeiträgen. Sozialministerin Ruth Dreifuss gestand ein, dass die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Witwenrenten wohl zu hart gewesen seien und korrigiert werden müssten.

Rebecca Vermot, Bundeshaus

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