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Sonova erzielt Einigung mit Deutscher Kartellbehörde – 4,2 Mio EUR Busse (AF)

(Meldung ergänzt um Aussagen des Kartellamts)
Stäfa (awp) – Sonova hat sich mit dem Deutschen Bundeskartellamt im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen die Deutsche Tochtergesellschaft Phonak geeinigt. Nach Ermittlungen, welche das Amt im Rahmen einer Untersuchung des deutschen Hörgerätemarktes durchgeführt hat, sei Phonak heute ein Bussgeldbescheid zugestellt worden, teilte die Herstellerin von Hörgeräten am Donnerstag mit. Das Bussgeld belaufe sich auf 4,2 Mio EUR und habe damit keinen Einfluss auf die Gewinnaussichten von Sonova für das laufende Geschäftsjahr.
Phonak wird vorgeworfen, in kartellrechtswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte Einfluss genommen zu haben, heisst es in einer Mitteilung des deutschen Kartellamtes. Das Unternehmen sei mit Liefersperren gegen einen Hörgeräteakustiker vorgegangen, der als Preisbrecher galt, und habe diesen veranlasst, seine Weiterverkaufspreise anzuheben.
Die einseitige Vorgabe von unverbindlichen Preisempfehlungen sei nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig, schreibt das Kartellamt weiter. Ordnungswidrig handle jedoch, wer zu ihrer Durchsetzung dem Abnehmer Nachteile androht oder ihm Vorteile gewährt. Eine Liefersperre sei ein solcher Nachteil.
Das Bundeskartellamt messe dem beschriebenen Vorgehen “eine über den Einzelfall hinausgehende wettbewerbliche Bedeutung zu”, heisst es weiter. Die Ausschaltung des einen Internetanbieters sei dazu geeignet, die auf dem deutschen Markt insgesamt herrschenden Preise für den Hersteller stabil zu halten. Sei aber der Preiswettbewerb auf Einzelhandelsebene ohnehin eingeschränkt, so wiege jede weitere Verhinderung vorstossenden Wettbewerbs umso schwerer.
Nach Überzeugung des Bundeskartellamtes ist der Vertrieb von Hörgeräten sowohl auf Herstellerebene als auch auf der Ebene der Hörgeräteakustiker durch mangelnden Preiswettbewerb gekennzeichnet. Dieser mangelnde Wettbewerb sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass für den Endkunden beim Kauf eines Hörgerätes keine hinreichende Produkt- und Preistransparenz bestehe.
Bei Sonova hiess es, Phonak bestreite jegliche systematische Beeinflussung der Endverkaufspreise von Hörgeräteakustikern, werde aber nach der heutigen Einigung mit dem Bundeskartellamt von weiteren rechtlichen Schritten gegen den Entscheid absehen.
Am Widerstand des Bundeskartellamtes scheiterte bereits 2007 der geplante Kauf des dänischen Hörgeräte-Herstellers Resound durch Sonova für 3,3 Mrd CHF, weil dies auf dem deutschen Markt zu einer marktbeherrschenden Stellung von Siemens, Sonova (damals Phonak) und Oticon geführt hätte.
ch/ps

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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