SRG/UBI muss auf Geheiss des Bundesgerichts Tierschützer-Beschwerde prüfen
Lausanne (awp/sda) – Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) muss prüfen, ob der Verein gegen Tierfabriken (VgT) vom Schweizer Fernsehen zensuriert wird. Das Bundesgericht hat dem streitbaren Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben.
Der VgT hatte bei der UBI Beschwerde erhoben, weil die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) den VgT in ihrer Berichterstattung systematisch diskriminiere. Die UBI trat auf das Begehren im vergangenen Februar jedoch nicht ein.
Sie hatte die Ansicht vertreten, dass die von Kessler erhobenen Vorwürfe zu allgemein gehalten seien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde Kesslers nun gutgeheissen und die UBI zur materiellen Prüfung seiner Eingabe verpflichtet. Der Entscheid der Lausanner Richter liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus. (Urteil 2C_380/2009 vom 10.12.2009)