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Staatsanwalt will Franco della Torre einvernehmen

Franco della Torre (Archivbild) Keystone

Giuseppe Scelsi, federführender Staatsanwalt von Bari (I) in den Untersuchungen zum internationalen Zigarettenschmuggel, will möglichst bald den mutmasslichen Tessiner Boss Franco Della Torre in der Schweiz einvernehmen.

Della Torre hatte diese Woche nach den Hausdurch-suchungen über seinen Tessiner Anwalt verlauten lassen, dass er mit dem Zigarettenschmuggel nichts zu tun habe, aber bereit sei, mit Scelsi zu reden.

Scelsi wird den Antrag auf ein Verhör in der Schweiz demnächst stellen. Für Scelsi handelt es sich bei Della Torre um einen Drahtzieher, der über die offenbar einzige Importbewilligung nach Montenegro verfügte für Tabak, der im Ausland verarbeitet worden war. Er habe vier “Subkonzessionen” vergeben.

Vier Subkonzessionen

Eine dieser Konzessionen ging laut Scelsi an den 54-jährigen Gerardo Cuomo, der in Lugano in Auslieferungshaft sitzt und die Schlüsselfigur in der Affäre um den entlassenen Richter Franco Verda ist. “Dies hat mir Cuomo beim Verhör letztes Jahr in Zürich selber gesagt”, meinte Scelsi.

Eine weitere Subkonzession ging gemäss den Ermittlern in Bari an einen Italiener, der im Tessin wohnte. Dessen Haus wurde diese Woche ebenfalls durchsucht. Die beiden anderen Konzessionen erhielten zwei Franzosen, die im Kanton Waadt leben oder gelebt haben.

Ein Staat reicht

Auf die Frage, ob die Schweiz gegen die mutmasslichen Drahtzieher des Zigarettenschmuggels wegen Geldwäscherei oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung nicht selber Ermittlungen einleiten sollte, sagte Scelsi: “Es reicht, wenn ein Staat dies macht”.

Scelsi lobte im übrigen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden. Mit seiner Stellungnahme hebt er sich deutlich von früheren Äusserungen des italienischen Finanzministers Ottaviano Del Turco ab, der der Schweiz wiederholt mangelnde Kooperation in der Rechtshilfe vorgeworfen hatte.

Keine Ermittlungen im Tessin

Der Tessiner Generalstaatsanwalt Luca Marcellini erklärte, dass seine Behörde bisher keine eigenen Ermittlungen führe gegen die beiden im Tessin ansässigen Verdächtigen.

Die Einleitung einer Untersuchung sei aber nicht ausgeschlossen, falls neue Elemente zu Tage kämen. Dies wäre möglich durch die von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmten Akten. Prinzipiell versuche man aber, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wenn in Italien die Ermittlungen schon weit fortgeschritten seien.

swissinfo und Agenturen

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