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Initiative für Ehe und Familie “beseitigt eine Diskriminierung”

Swissinfo Redaktion

Mit der Annahme der Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" würde der Gesetzgeber ein klares Mandat zur Abschaffung von Diskriminierung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft im Vergleich zu anderen Lebensformen erhalten, sagt Peter Hegglin, Präsident der kantonalen Finanzdirektoren. Für den Christdemokraten aus dem Kanton Zug würde so Klarheit geschaffen und eine aufwändige Reform des Steuerrechts vermieden.

Die Familie ist und bleibt das Fundament unserer Gesellschaft. Mit der Abschaffung der Heiratsstrafe will die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) im Steuerrecht eine diskriminierende Regelung gegenüber eingetragenen und verheirateten Paaren aufheben, die das Bundesgericht schon 1984 als verfassungswidrig erklärt hat. 

“Standpunkt”

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Bereits 1984 hielt das Bundesgericht fest, dass Ehepaare im Verhältnis zu alleinstehenden Personen steuerlich entlastet und im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belastet werden dürften. Diese Rechtsprechung wurde wiederholt bestätigt und gleichzeitig verfeinert. Alle Kantone haben dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung in ihrem Steuerrecht inzwischen Rechnung getragen. Nur beim Bund besteht in diesem Bereich noch ein klarer Mangel. Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden gegenüber Konkubinatspaaren noch immer bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern. Die CVP-Initiative legt nun das Modell der Ehegattenbesteuerung, in Form einer Familienbesteuerung als “Besteuerung einer Wirtschaftsgemeinschaft”, fest.

Zitat Initiativtext: “Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.”

Der Vertreter der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) Peter Hegglin ist seit Januar 2003 Mitglied der Zuger Kantonsregierung. Seit 2013 ist er Präsident der kantonalen Finanzdirektoren-Konferenz. Und seit dem 30. November 2015 sitzt er auch im Ständerat, der Kleinen Kammer des Schweizer Parlaments. parlament.ch

Individualbesteuerung ausschliessen

Eine Individualbesteuerung fällt somit ausser Diskussion. Der Initiativtext schreibt aber keine bestimmte Methode der Besteuerung vor, mit Ausnahme der Zusammenveranlagung, die sämtlichen Kantonen bekannt ist. Es wird nicht vorgeschrieben, ob ein Splittingmodell mit Faktor 2 oder weniger, Familienquotienten mit der Berücksichtigung der Zahl der Familienangehörigen oder ein Modell mittels Doppeltarif als Berechnungsgrundlage, dienen soll. Offen bleibt somit auch, welche finanziellen Konsequenzen aus der Umsetzung entstehen. Je nach Wahl des Modells werden sie unterschiedlich ausfallen.

Wie auch der Bundesrat in seiner BotschaftExterner Link darlegt, stehen sich im Bereich der Sozialversicherungen Benachteiligungen und Bevorteilungen von Ehepaaren gegenüber. Der Initiativtext verlangt nicht eine Ausrichtung, zum Beispiel der doppelten Einzelrente, für die Ehepaare. Auch hier lässt er Raum für einen Kompromiss bzw. einen anderen gleichwertigen Ausgleich.

In der parlamentarischen Beratung wurde der CVP vorgeworfen, durch die Änderung der Bundesverfassung den Begriff der Ehe als Institution zwischen Mann und Frau zu zementieren und damit die gleichgeschlechtliche Ehe verhindern zu wollen. Dies trifft allein deshalb nicht zu, weil die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohnehin eine Volksabstimmung bedingen würde. Der Entscheid zur Abschaffung der Heirats- und Partnerschaftsstrafe kann, unabhängig des Entscheids zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, erfolgen. Tatsächlich ändert der Passus der CVP-Initiative an der geltenden Rechtsprechung nichts. Er gibt wieder, was bereits geltendes Recht ist. Der Initiativtext enthält aber einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die konsequente Beseitigung der Diskriminierung der Ehe (Heiratsstrafe) gegenüber anderen Lebensformen vorzunehmen. Der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung wird als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert.

Scheinbar war die Ehedefinition die Knacknuss, aufgrund welcher das Parlament die Initiative schlussendlich abgelehnt hat. Leider!

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Den Föderalismus respektieren

Folgt das Volk der Empfehlung des Parlaments wird eine reelle Chance verpasst, eine seit dem Bundesgerichtentscheid von 1984 bekannte Diskriminierung abzuschaffen. Es dürfte wieder Jahrzehnte dauern bis eine erneute Vorlage zur Beratung stehen würde. Umgekehrt darf das Ergebnis nicht als Votum für die Individualbesteuerung interpretiert werden. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, bei der Harmonisierung auf die Kantone Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtung entfällt bei einem Nein zu dieser Initiative nicht. Sie würde mit der Einführung der Individualbesteuerung missachtet, alle Kantone wären gezwungen, von der gemeinsamen Veranlagung auf die Individualbesteuerung umzustellen.

Mit der Individualbesteuerung wird das Steuersystem nicht gerechter. Abgrenzungen und Korrekturen sind notwendig, um die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Verschiedene Vorgaben für die Zuordnung an die eine oder andere Partnerin bzw. den einen oder anderen Partner von steuerbaren Einkommensteilen müssten festgelegt werden. Zum Beispiel Einkommen unmündiger Kinder, kinderrelevante Abzüge, Aufteilung des Einkommens bei gemeinsam selbständiger Erwerbstätigkeit, Nichtberücksichtigung von Einverdienerehepaaren, usw. Weiter würde die Durchführung einer Individualbesteuerung für die veranlagenden Steuerbehörden grosse Umstellungen und erhebliche Mehraufwendungen von 30 bis 50 Prozent mit sich bringen.

Allein dieser Wechsel könnte nur schon aus administrativen und steuersystematischen Gründen vollzogen werden, wenn er gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt wird. Ein Wechsel zur Individualbesteuerung würde sich auch auf andere Rechtsgebiete auswirken. Und zwar auf jene, bei welchen die Berechnung von Abgaben, Beiträgen, Leistungen etc. auf die in der Veranlagung festgesetzten Steuerfaktoren abgestützt wird, wie beispielsweise bei den Ergänzungsleistungen, den AHV-, IV-, EO-, ALV-Beiträgen der Selbständig-Erwerbenden, Krankenkassenprämien-Verbilligungen, Krippenbeiträgen, Schulzahnarzttarifen oder Stipendien.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Initiative anzunehmen. Folgende Vorteile erwachsen daraus: Die Steuer-Benachteiligung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaften wird endlich beseitigt; an der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft ändert sich nichts; es wird Klarheit für die zukünftige Ausgestaltung des Steuerrechts geschaffen; auf einen teuren Umbau des Steuerrechts kann verzichtet werden.

Die in diesem Artikel ausgedrückten Ansichten sind ausschliesslich jene des Autors und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.

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