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Zweiter Gotthard-Strassentunnel sabotiert nicht nur Verlagerungspolitik

Swissinfo Redaktion

Der Bundesrat und das Parlament wollen zuerst eine zweite Röhre bauen, um danach den bestehenden Gotthard-Strassentunnel zu sanieren: Es handelt sich um einen finanziell unhaltbaren und verfassungswidrigen Entscheid, der die Umwelt schädigt und die bisherige Schweizerische Verkehrspolitik torpediert.

Ein Nein zur Vorlage drängt sich auf, um den Bund dazu zu zwingen, eine günstigere Sanierungsvariante vorzulegen. Zudem gebietet sich ein Nein, damit der 1994 geäusserte und 2004 erneuerte Volkswillen respektiert wird.

Aber es geht auch darum, die 20 Milliarden Franken optimal zu nutzen, die in den letzten 20 Jahren in den Bau der Eisenbahn-Alpentransversalen durch die Schweiz investiert wurden. Es sind Gelder, welche die Verlagerung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Schiene zum Ziel haben, um die Lebensqualität für die Bevölkerung und die künftigen Generationen zu verbessern.

Unter dem Vorwand einer umfassenden Tunnelsanierung soll nun eine zweite Röhre sozusagen durch die Hintertür durchgesetzt werden. Statt einer Abstimmung über eine Verfassungsänderung wird das trojanische Pferd einer Referendumsabstimmung genutzt.

Sanierung “light” reicht aus

Der Bund schlägt ein sehr teures und aufwändiges Verfahren für die Sanierung des bestehenden Tunnels vor. Die Kosten übersteigen 3 Milliarden Franken. Dabei ist nicht nur die Sanierung des Tunnels in seiner jetzigen Form angesagt, sondern auch ein Anheben der Zwischendecke von 4,50 auf 4,80 Meter.

Fabio Pedrina (*1954) ist Wirtschaftswissenschafter und Raumplaner. Von 1999 bis 2011 war er Nationalrat (Abgeordneter in der Volkskammer) für die Sozialdemokratische Partei der Schweiz. Pedrina ist in unterschiedlichen Umweltverbänden aktiv. Von 2000 bis 2014 war er Präsident des Vereins Alpeninitiative. Pedrina ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wohnt in Airolo, Kanton Tessin. Er ist selbständig und betreibt ein Beratungsbüro für Raumplanungs-, Umwelt- und Wirtschaftsfragen. Keystone

Da fragt man sich doch: Wozu das alles? Vielleicht, um sich europäischen Normen anzupassen, die auf schwere Lastwagen ausgerichtet sind, heute auf 40-Tönner, morgen aber vielleicht schon 60-Tönner? Eine vor kurzem bekannt gewordene Studie aus dem Bundesamt für Strassen zeigt auf, dass sich die Zwischendecke in besserem Zustand befindet als bisher angenommen und ein Anheben des Profils noch nicht nötig ist. Für die Zwischensanierung wären nicht die drei Jahre Vollsperrung nötig, die nun angedroht werden.

Tessin wird nicht abgeschnitten

In der Wintersaison werden Privatwagen dank moderner Autoverlade-Züge zwischen Airolo und Göschenen pendeln. Die Lastwagen werden ebenfalls verladen und auf Shuttle-Zügen durch den neuen Gotthard-Basistunnel transportiert. In der Sommersaison wird der Gotthard-Strassentunnel wieder befahrbar sein.

Das Tessin wird auf diese Weise niemals von der restlichen Schweiz abgeschnitten sein. Automobilisten müssen nicht einmal aussteigen. Von Isolation des Tessins kann keine Rede sein.

Leere Versprechen von Politikern

Als der Gotthard-Strassentunnel am 5. September 1980 eröffnet wurde, sagte der damalige Bundesrat Hans Hürlimann: “Dieser Tunnel ist kein Korridor für den Schwerverkehr.”

Seit damals hat sich die Situation dramatisch geändert. Bis zu 1,5 Millionen Lastwagen befahren jährlich diesen Tunnel. Bundesrätin und Verkehrsministerin Doris Leuthard erklärt nun, die zweite Röhre werde nicht Mehrverkehr erzeugen, da beide Tunnels nur einspurig genutzt würden. Der Bau der 2.Röhre werde daher keine Folgen für den Alpenschutz haben. In der Vergangenheit haben sich die schönen Worte von Politikern als Trugschluss erwiesen.

Leider schafft die zweite Röhre bei uns die Voraussetzungen für Zustände, die heute bereits am Brenner in Österreich normal sind, d.h. den Transit von 2 Millionen Camions pro Jahr. Doch am Gotthard wollen wir dies nicht!

Verfassungswidrig und ohne Respekt für den Volkswillen

Es liegt auf der Hand, dass mit einer zweiten Röhre der Schwerverkehr am Gotthard in Kürze zunehmen wird: Die europäische Lastwagenlobby steht genauso wie die Schweizer Transportbranche hinter einem zweiten Tunnel. Doch der zweite Tunnel ist verfassungswidrig. Diese Verfassungswidrigkeit erklärt sich dadurch, dass bautechnisch eine höhere Kapazität geschaffen wird, was verfassungsmässig aber nicht erlaubt ist. Und dies unabhängig von Politikerversprechungen, dass am Ende nur zwei der vier Spuren (eine Spur pro Tunnel) benutzt wird.

“Standpunkt”

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Roter Teppich für EU-Schwerverkehr

Nach Angaben von Bundesrätin Doris Leuthard will die EU nicht über eine Begrenzung des Schwerverkehrs und die Einführung einer Alpentransit-Börse verhandeln. Und genau in dieser verfahrenen Verhandlungssituation sollen wir Schweizer der EU einen roten Teppich in Form einer zweiten Gotthard-Röhre ausrollen? Wenn schon, sollte man von der EU zuerst einige Zusagen erhalten, damit das Ziel der Verlagerung des Schwerverkehrs erreicht werden kann.

Mit dem Bau einer zweiten Röhre liefert sich die Schweiz der EU in Hinblick auf den alpenquerenden Verkehr aus. Sie macht sich leicht erpressbar und versenkt selbst das in der Verfassung verankerte Ziel einer Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene, das bis heute noch nicht erreicht ist.

Zweite Röhre sabotiert Alptransit

Ironie des Schicksals: Genau vier Monate nach der Abstimmung über einen zweiten Gotthard-Strassentunnel wird der neue Gotthard-Basistunnel eingeweiht, der längste Bahntunnel der Welt. Dieser bedeutet einen Quantensprung für die Verkehrspolitik.

Wir müssen von diesem Jahrhundertbauwerk profitieren, um endlich den Grossteil des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu bringen. Die zweite Röhre kompromittiert das Verlagerungsziel, das in der Bundesverfassung festgeschrieben ist.

Schliesslich sei auch an ein Gutachten des Freiburger Juristen Markus Kern erinnert. Dieser hielt fest, dass die EU auf Grundlage des Landverkehrsabkommens versuchen könnte, die Freigabe aller vier Spuren am Gotthard durchzusetzen, die nach dem Bau der zweiten Röhre und der Sanierung der bestehenden Röhre zur Verfügung stehen werden. Die künstliche Sperrung bestehender Spuren könnte unvereinbar mit dem EU-Landverkehrsabkommen sein, gemäss dem Prinzip, “keine quantitativen Grenzen einzuführen”. Das wäre der Gipfel!

Ich glaube nicht, dass die Schweizerinnen und Schweizer all dies akzeptieren wollen. Daher lade ich dazu ein, am kommenden 28. Februar Nein zu stimmen, und damit die vernünftigen Entscheide des Schweizer Volkes aus den Jahren 1994 und 2004 zu bestätigen. Schon damals gab es ein klares Volksnein zu einem zweiten Gotthard-Strassentunnel.


Die in diesem Artikel ausgedrückten Ansichten sind ausschliesslich jene des Autors und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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