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Sterbehelfer Baumann verurteilt

Wegen vorsätzlicher Tötung ist der 73-jährige Sterbehelfer Peter Baumann vom Appellationsgericht Basel zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Beide Parteien hatten das Urteil der Vorinstanz weitergezogen.

Das Strafgericht Basel hatte Baumann im Juli 2007 wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Suizid zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Zur Beurteilung standen zwei Sterbebegleitungen aus den Jahren 2001 und 2002.

Im ersten Fall wurde Baumann von der Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Selbstmord bezichtigt, da er die Sterbebegleitung einer 62-jährigen Frau durch ein “Rundschau”-Team des Schweizer Fernsehens filmen liess – aus selbstsüchtigen Motiven, wie es hiess. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht Baumann frei.

Im Zweiten Fall stritten sich die Parteien darüber, ob ein damals 48-jähriger Sterbewilliger urteilsfähig oder urteilsunfähig war und ob Baumann den Mann ausgenutzt habe, um eine neue Methode der Sterbehilfe zu testen.

Ob das Urteil weitergezogen wird, war zunächst noch unklar.

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