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Sterbehilfe in Zürich zur Zeit ohne festen Wohnsitz

Dignitas-Sterbezimmer in Zürich, 2001 RDB

Der Sterbehilfeverein Dignitas sorgt in Zürich fast täglich für Schlagzeilen: Kaum bezieht er neue Räumlichkeiten, wird er schon wieder verdrängt.

Die kantonalen Behörden geben sich dialogbereit und erwägen auch die Möglicheit, Wohnungen für Sterbebegleitungen zur Verfügung zu stellen.

Der Sterbehilfe-Verein Dignitas sucht in der Stadt Zürich und in der Region seit Tagen nach Lokalitäten, wo er seine Aktivitäten ausüben kann. Dignitas begleitet vor allem Ausländer in den Freitod. Als letzte Gemeinde hat Anfang Woche Schwerzenbach Dignitas eine negative Antwort erteilt.

Vorher hatten sich bereits Stäfa und Maur, die Wohngemeinde des Dignitas-Gründers Ludwig A. Minelli, gegen Sterbebegleitungen in ihren Gemeinden ausgesprochen.

Die Behörden untersagen die Hilfe zum Freitod mit der Begründung, es brauche dafür eine Spezialbewilligung, was eine Nutzungsänderung der Lokalität nach sich ziehe. Dignitas hat Rekurs eingereicht, steht in der Zwischenzeit aber ohne geeignete Räumlichkeiten da.

Schwieriges Verhältnis seit langem

Die Abkühlung des Verhältnisses zwischen den Zürcher Behörden und Dignitas ist nicht neu. Die Zürcher Wohnung, die Dignitas seit 1998 gemietet hatte und laut eigenen Angaben “nicht für kommerzielle Zwecke genutzt wurde”, beschäftigt die Medien seit langem.

Seit Jahren störte der Abtransport von Särgen die Nachbarn der Dignitas-Wohnung im Zürcher Quartier Wiedikon. Doch zur Kündigung des Mietvertrags kam es erst nach acht Jahren, in diesem Sommer.

Dignitas hatte 2004 während kurzer Zeit auch in Reinach im Kanton Aargau eine Wohnung gemietet. Die dortigen Behörden überwachten aber die Aktivitäten des Vereins äusserst intensiv, so dass sich Dignitas auf die Wohnung in Wiedikon beschränkte.

Im vergangenen Jahr hat der Verein 195 Personen Natrium-Pentorbital abgegeben. 120 davon kamen aus Deutschland. Minelli setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Selbsthilfe zum Freitod erlaubt.

Um diesem “Sterbe-Tourismus” in die Schweiz, der sich aus dem Verbot in Deutschland ergibt, Einhalt zu gebieten, fordern die Zürcher seit langem ein (landesweit gültiges) Bundesgesetz. Doch laut Justiziminister Christoph Blocher ist der bestehende gesetzliche Rahmen ausreichend.

Staatlich zur Verfügung gestellte Lokalitäten?

“Wenn ich daran denke, dass es für jeden Verkauf einer Türe eine Bewilligung braucht, während die Sterbehilfe quasi ungeregelt bleibt, bin ich ziemlich schockiert”, sagt Christian Zünd, Generalsekretär des Zürcher Justiz- und Innen-Departements.

Sollte man eines Tages Sterbebegleitung gestatten, so Zünd, “muss man auch die Bedingungen dazu festlegen, damit die Begleitung in würdigem Rahmen stattfindet.” Es sei sogar denkbar, dass der Staat dafür Lokalitäten zur Verfügung stelle, zum Beispiel in der Nähe von Friedhöfen.

Exit, die andere Sterbehilfe-Organisation in der Schweiz, kennt das Problem der Wohnungssuche nicht. Die Leute, die sie in den Freitod begleitet, wohnen nicht im Ausland, sondern in der Schweiz. Sie werden entweder bei sich zu Hause oder in Altersheimen in den Tod begleitet. In der Stadt Zürich zum Beispiel ist dies erlaubt.

Leitplanken

Der Kanton Zürich hat unter Leitung von Staatsanwalt Andreas Brunner Leitplanken für die Sterbebegleitung erarbeitet, die vor allem die Qualitätskontrolle betreffen. Ludwig Minelli wurde im Frühling empfangen, und er werde wieder kommen, wie auch der Verein Exit, erklärte Christian Zünd.

Eine erste Version einer kantonalen Regelung haben beide Sterbehilfeorganisation jedoch bereits zurückgewiesen. Zünd hofft, dass sich das Justizdepartement in Bern nochmals überlegen wird, ob eine eidgenössische Richtlinie nicht doch nötig sei.

Doch daraus wird vorderhand nichts. “Die jüngsten Vorfälle bestätigen uns in unseren Folgerungen”, so Bernardo Stadelmann, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz und Verantwortlicher für das Dossier Sterbehilfe.

“Die Zürcher Gemeinden konnten eben gerade deshalb handeln, weil es eine gesetzliche Basis gibt, mit der man Missbrauch im Bereich der Sterbehilfe angehen kann.”

Risiko für die Ärzte?

Während man auf die parlamentarische Debatte wartet, die auf den Bericht des Justizdepartements folgen wird, steht Dignitas ohne Räumlichkeiten da. Zudem muss der Verein darum kämpfen, dass Ärzte mit ihm zusammenarbeiten.

“Seit der Veröffentlichung des Zusatzberichts über die Verabreichung von Natrium-Pentorbital hat Dignitas anscheinend etwas Mühe, Ärzte zu finden”, sagt Stadelmann. Unter geltendem Recht seien die Bedingungen der Verabreichung in der Tat restriktiv. Dignitas will das nicht kommentieren.

swissinfo, Ariane Gigon Bormann, Zürich
(Übertragung aus dem Französischen: Alexander Künzle)

Der Verein Dignitas hat im vergangenen Juli die Kündigung für die Wohnung im Zürcher Quartier Wiedikon erhalten, das er seit acht Jahren mietete.

Der Verein mietete darauf eine Wohnung in Stäfa am Zürichsee. Seit September haben sich Anwohner darüber beschwert, weil ständig Särge aus der Wohnung getragen werden.

Die Behörden haben darauf die Wohnung geschlossen. Die Sterbebegleitung brauche eine Spezialbewilligung. Bei der Sterbewohnung handle es sich um eine Nutzungsänderung, die nicht wohnzonenkonform sei. Gegen diesen Entscheid wehrt sich Dignitas.

Dignitas hat nun einige Personen in Industriezonen in Forch, in einem Hotel in Winterthur und in Schwerzenbach in den Tod begleitet.

Doch auch hier schritten die Behörden ein.

Die Organisation Dignitas wurde 1998 in Forch bei Zürich von Ludwig A. Minelli gegründet worden. Dignitas hilft vor allem Personen aus dem Ausland, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen und dies wegen restriktiver Gesetzgebung nicht in ihrem Land tun können.

Der 75-jährige Journalist und mehrsprachige Jurist ist Spezialist für Menschenrechte. Seit Jahrzehnten setzt er sich für das Recht auf Selbstbestimmung beim Sterben ein – ein Recht, das vom Bundesgericht im November 2006 bestätigt worden ist (indirekte aktive und passive Sterbehilfe).

Ausserdem bestätigt er, auch vorbeugend tätig zu sein und viele Leute von der Selbsttötung abzuhalten. Die Sterbehilfe-Organisationen ersetzen laut Minelli auch Institutionen, die sich dieser verzweifelten Menschen annehmen und ihnen Gehör schenken.

Er arbeitet mit einem kleinen Team zusammen, veröffentlicht aber seit 2004 keine Jahresberichte mehr, aus “Gründen des Zeitmangels”.

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