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Steuerdeal mit Deutschland nimmt nächste Hürde

Auf Regierungsebene besteht Einigkeit. Aber noch ist der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz nicht beigelegt. Keystone

Die Schweiz und Deutschland haben ein ergänztes Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit weitere Zugeständnisse. Noch ist das Abkommen nicht unter Dach. Die deutsche SPD will es zum Scheitern bringen.

“Die Schweiz ist Deutschland substanziell entgegengekommen”, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Anschluss an die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls.

Das ergänzte Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Andererseits gewährleiste es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands, sagte Widmer-Schlumpf.

“Gerechtigkeit hergestellt”

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble sieht das Steuerabkommen als “ausgewogene Lösung”. Durch das Abkommen erhalte Deutschland die Möglichkeit, unversteuertes Geld deutscher Bürger in der Schweiz “für die Vergangenheit und für die Zukunft” zu besteuern. “Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden. So wird Gerechtigkeit hergestellt.”

Er habe sich mit seiner Schweizer Kollegin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, noch einmal intensiv ausgetauscht. Dabei sei das Abkommen in einigen Details ergänzt worden, erklärte er.

Wie aus dem Abkommenstext hervorgeht, machte die Schweiz vor allem bei der Regularisierung der bereits in der Schweiz angelegten deutschen Schwarzgelder Konzessionen.

Je nachdem wie lange die nicht deklarierte Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen in den letzten Jahren auf diesen Guthaben verzeichnet wurden, sollen Steuersätze von 21 bis 41 Prozent erhoben werden. Im Abkommen vom letzten August waren noch Sätze von 19 bis 34 Prozent vorgesehen.

Damit Deutschland auf jeden Fall Gelder aus der Regularisierung des Schwarzgeldes erhält, werden die Schweizer Banken eine Vorauszahlung von 2 Milliarden Franken leisten müssen.

Um den Abfluss deutscher Gelder aus der Schweiz in Drittstaaten möglichst einzudämmen, wurde auch der Zeitpunkt um fünf Monate vorgezogen, ab wann solche Transaktionen meldepflichtig werden. Die Meldepflicht für die Verlagerung von Geldern in Drittstaaten soll demnach bereits ab Inkrafttreten des Abkommens gelten.

Abgeltungssteuersatz bleibt gleich

Keine Konzession machte die Schweiz aber beim Satz für die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz erhoben werden soll.

Wie letzten August ausgemacht, soll dieser Satz 26,375 Prozent betragen. Wer diesen Steuersatz bezahlt, kann seine Gelder in der Schweiz belassen, ohne diese gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen zu müssen.

Als weitere Konzession akzeptierte die Schweiz (wie bereits im Steuerabkommen mit Grossbritannien), auch Erbschaften dem Abkommen zu unterstellen. Die Erben sollen entweder der Erhebung einer Steuer – zum Satz von 50 Prozent – oder der Offenlegung zustimmen.

Weitere Konzessionen betreffen die Anzahl Auskunftsmöglichkeiten, mit denen Deutschland nach Konten von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz fahnden kann. Statt nur 999 Gesuche soll Deutschland innert zweier Jahre 1300 Gesuche stellen dürfen.

Eingegangen ist die Schweiz auch auf die Kritik der EU-Kommission, wonach das Steuerabkommen mit dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen im Widerspruch stehe.

In dem Zusatzprotokoll wurde nun klar gestellt, dass Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Steuerabkommen ausgenommen sind. Der EU-Steuerkommissar habe – ohne Begeisterung – diesem Vorgehen zugestimmt, sagte Eveline Widmer-Schlumpf.

Das Finanzdepartement arbeitet nun rasch eine Botschaft zur Ratifizierung der beiden Steuerabkommen mit Deutschland sowie mit Grossbritannien aus. Diese sollen bereits im Juni in die Eidgenössischen Räte kommen. In Deutschland soll der Vertrag im Juli beraten werden. Die Regierungen beider Länder möchten das Abkommen Anfang 2013 in Kraft setzen.

“Keine bessere Lösung”

Eine bessere Lösung, die sich zudem mittelfristig umsetzen lasse, gebe es mit Deutschland nicht, sagte Widmer-Schlumpf an die Adresse von SPD und Grünen, die das Abkommen auch in der nachgebesserten Version ablehnen wollen.

Widmer-Schlumpf wies auch darauf hin, dass das Abkommen dem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder ein Ende bereiten würde. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte gegen diese wegen Wirtschaftsspionage Haftbefehle ausgestellt.

Widmer-Schlumpf betonte in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat über das Vorgehen des Bundesanwalts nicht vorab informiert worden sei.

Wie viel Deutschland dank der Nachbesserungen zusätzlich einnehmen wird, konnte Widmer-Schlumpf nicht beziffern. Sie wies aber darauf hin, dass die meisten deutschen Steuerpflichtigen mit Geldern in der Schweiz einen Satz von 25 bis 34 Prozent entrichten müssten. Damit lägen diese in der Bandbreite, die schon im Abkommenstext vom letzten August vorgesehen gewesen sei.

Verhandlungen mit andern Staaten

Klar ist für Widmer-Schlumpf, dass die Schweiz mit weiteren Ländern eine Abgeltungssteuer einführen will. Die Schweizer Regierung möchte damit nämlich die Bestrebungen der EU nach einem automatischen Informationsaustausch ausbremsen. Laut Widmer-Schlumpf laufen zurzeit bereits Gespräche mit Griechenland und Österreich.

Wegen des deutschen Abkommens dürfte auch das Abkommen mit Grossbritannien noch einmal angepasst werden. Wegen einer Meistbegünstigungsklausel dürften auch die Briten die gleichen Steuersätze zur Regularisierung der Altlasten verlangen.

Das Nein der SPD 

SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigt sich überzeugt, dass die deutsche Regierung in der Länderkammer des Parlaments weiter keine Mehrheit bekommen werde. “Es wird zum zweiten Mal scheitern, weil die SPD-geführten Länder da nicht mitmachen werden”, sagte Gabriel. Das geplante Abkommen sei “ein Persilschein für Schweizer Banken, der diese weisswaschen soll von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung”.

Entscheidend für die SPD ist nach Gabriels Worten, dass die Schweiz nicht bereit sei, das Abkommen rückwirkend in Kraft zu setzen. Damit könnte verhindert werden, dass Steuerbetrüger ihr Kapital noch vor der geplanten Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschafften.

Positive Stimmen aus dem Parlament

Die Freisinnig-demokratische Partei (FDP.Die Liberalen) teilte mit, sie werde das Abkommen wohlwollend prüfen. FDP-Nationalrat Ruedi Noser ist überzeugt, dass Deutschland an die Schmerzgrenze der Schweiz gegangen ist. Zeichen dafür seien die Erbschaften, die mit dem höchsten Satz von 50 Prozent versteuert werden sollen, wenn sie nicht deklariert werden.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) steht dem Abkommen positiv gegenüber. Es sei für die Schweiz “recht vorteilhaft”, sagte der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof. “Ich stelle mir vor, dass die CVP diesem Abkommen zustimmen kann”, sagte Bischof.

Die SVP zeigt sich enttäuscht, dass  “weitreichende Zugeständnisse” an Deutschland gemacht wurden. Der Bundesrat habe wahltaktisch motivierten Forderungen aus Deutschland nachgegeben. 

Die SP muss ihre Position zum Steuerabkommen noch finden. Die Sozialdemokraten bevorzugen nach wie vor den automatischen Informationsaustausch, wie Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer gegenüber Radio DRS sagte. Die SP-Bankenspezialistin fordert, dass der Weg zum Austausch auch mit dem nun unterzeichneten Abkommen nicht verbaut werde.

Der Bundesrat hat dem Eidg. Finanzdepartement ein formelles Mandat für Verhandlungen mit Österreich und Griechenland erteilt.

Mit beiden Staaten laufen die Gespräche bereits seit Längerem. Vor der Aufnahme formeller Verhandlungen wollte die Schweiz aber Klarheit über den Vertrag mit Deutschland haben.

Der österreichische Finanzstaatssekretär Andreas Schieder bezeichnete das Abkommen der Schweiz mit Deutschland als “gutes Zeichen”.

Österreich werde sich an den zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelten Steuersätzen orientieren, kündigte er an.

Die österreichische Regierung hat Einnahmen von einer Milliarde Euro ab 2013 als Folge des Steuerabkommens bereits fest im Budget eingeplant.

Dieser Betrag sei “realistisch” und entspreche “vorsichtigen Schätzungen”, sagte Schieder.

Allerdings ist zweifelhaft, ob das Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich bereits 2013 in Kraft treten kann.

Zuletzt hatte auch der griechische Finanzstaatssekretär Ilias Plaskovitis die Schweiz zu einem raschen Abschluss eines Steuerabkommens gedrängt. 

Für die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist die Schweiz seinem nördlichen Nachbarland weit entgegengekommen. Dennoch stellt sich die SBVg hinter die Einigung.

Da die Kernelemente der von der Branche formulierten Finanzplatzstrategie – so etwa die Anonymität der Kunden, die Steuersätze für die Zukunft und der bilaterale Marktzutritt – unangetastet blieben, könne die SBVg dem Zusatzprotokoll zustimmen, hiess es in einem Communiqué.

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