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Stiftungen: Tiefes Stapeln bei hohen Summen

Von Kultur über Erziehung bis Fund Raising: Überall stehen Stiftungen dahinter. Bild: KKL Luzern Keystone

Riesige Dimensionen, doch wenig Transparenz: Den 30 Milliarden Franken an verwaltetem Stiftungsvermögen steht ein geringes Wissen gegenüber, was mit dem vielen Geld geschieht.

Spenden soll attraktiver werden: Dies ist ein Ziel der seit 14 Jahren angestrebten Revision des Stiftungsrechts.

Wohltätigkeit geht in die Milliarden: diskrete Foundations, Trusts, Fonds und Stiftungen sowie die meisten Hilfswerke unterstehen alle demselben Stiftungsrecht. Dessen Revision wird nun im Parlament an die Hand genommen.

Nur wenig ist in der Schweiz über diese Wirtschaftsbranche bekannt. Man weiss, dass Stiftungen viel Geld ausgeben, dass sie der Wohltätigkeit zu dienen haben, dass man über sie Steuern einsparen kann oder gar Geld parkieren könnte, und dass im Gegensatz zu den USA hierzulande äusserst diskret mit Informationen darüber umgegangen wird.

“Statistisches Material über Stiftungen ist sehr rar”, sagt Christoph Degen, Geschäftsführer von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, gegenüber swissinfo.

Geld aus Vermögenserträgen und Spenden

Zentral gilt bei den gemeinnützigen Stiftungen: Das Geld ist für wohltätige Zwecke bestimmt. Spielt der kommerzielle Zweck eine wesentliche Rolle, wird aus dem Spenden ein Sponsoring, und die gesetzliche Grundlage wechselt (Mehrwertsteuerpflicht). Dieser Unterschied soll mit der Revision des Stiftungsrechts verdeutlicht werden.

Bereits heute können auch Unternehmen mehrwertsteuerfrei spenden, wenn keine kommerzielle Werbeabsicht besteht. Zuwendungen, die nicht in Geldform erfolgen, sollen gemäss Revisionsvorschlag ebenfalls steuerabzugsfähig werden.

“Wird der Name nur einmal erwähnt, ohne von Plakaten, Inseraten, Mehrfachnennungen und sonstigem Imagetransfer begleitet zu sein, ist dies als wohltätige Spende zu erachten”, konkretisiert Degen den Unterschied. “Das beste Beispiel ist die Donatorentafel am Affenhaus im Zoologischen Garten von Basel.”

Christoph Degen und proFonds vertreten die Interessen der gemeinnützigen Stiftungen, also zumeist solcher, die Fund Raising betreiben. In der Schweiz gibt es gemäss eidgenössischer Stiftungsaufsicht rund 10’000 gemeinnützige Stiftungen.

Ein weiterer Verband ist SwissFoundations. 2001 als Verein gegründet, vertritt er zur Zeit rund 20 Vergabe-Stiftungen, die gemäss Statuten über ein substanzielles Vermögen verfügen, also primär Geld verwalten, nicht sammeln.

“Das schweizerische Stiftungsrecht umfasst einen sehr weiten Bogen”, sagt Bruno Gurtner von Swisscoalition, der Arbeitsgemeinschaft der grossen Schweizer Hilfswerke, gegenüber swissinfo. “Es reicht von Wohltätigkeit über Geldanlage bis Steueroptimierung.”

Dabei sind alle demselben Stiftungsgesetz unterstellt: Von Schmidheinys Avina-Stiftung mit wenig bekannt hohem Stiftungsvermögen bis zum kleinen Hilfswerk, das mit Geldern aus Einzelspenden operiert.

Höhe der Steuerabzüge als Spenden-Anreiz

In welcher Dimension auch immer: Spenden soll attraktiver werden. Bei den Steuern soll deshalb der erlaubte Spendenabzug erhöht werden. Konkret beträgt der steuerliche Abzug heute 10% des (steuerlichen) Reineinkommens des Spendenden (direkte Bundessteuer).

Die zuständige Parlamentarische Kommission schlug in ihren Vorberatungen eine markante Erhöhung auf 40% vor. Doch dem Bundesrat geht das zu weit.

Anfang Monat befand er, dass die Motivierung zum Spenden mit Steuerabzügen zwar begrüssenswert sei – aber nicht in dieser Höhe. Die Regierung beantragt deshalb eine Erhöhung auf maximal 20%.

Neben der Regelung bei der Bundessteuer gibt es natürlich auch Steuerabzüge bei den kantonalen Steuern. Diese seien teils “kleinlich”, wie
Professor Robert Purtschert vom Verbandsmanagement-Institut an der Uni Freiburg (VMI) es bezeichnet.

Unabhängig von den in Prozent vom Reineinkommen festgelegten Abzügen gibt es in gewissen Kantonen absolute Plafond-Summen in Franken und Rappen, über die hinaus nicht abgezogen werden kann.

Mit anderen Worten: Bei Vermögenden, die grosse Summen in Stiftungen ausgliedern möchten, übersteigen diese oft das steuerlich Absetzbare. Damit sinkt die Motivation zur Donation.

Steuerabzug, Staatsverständnis und Legitimation

Rechtfertigen lassen sich steuerliche Abzüge dadurch, dass mit den Spenden auch staatliche Aufgaben unterstützt werden. Zahlreiche Stiftungen im Kultur- und Bildungsbereich erhalten aufgrund ihrer Kompetenzen und Synergieeffekte Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden delegiert.

Stiftungen engagieren sich in den verschiedensten Bereichen, aber deren gesellschaftliche Bedeutung wird häufig unterschätzt. Benno Schubiger, Präsident von SwissFoundations, sagte denn auch kürzlich vor den Medien in Zürich: “Das reaktive Verständnis von Stiftungsarbeit genügt nicht mehr. Die Stiftungen müssen sich vermehrt ihres gestaltenden Potenzials bewusst werden.”

In der Diskussion um das Rollen-Verständnis des Staates kann die Revision des Stiftungsrechts ideologisiert werden. Denn was der Allgemeinheit zugute kommt, ist letztlich eine öffentliche Aufgabe. Und die öffentliche Hand muss bekanntlich sparen.

Diese Bedenken relativiert Benno Schubiger gegenüber swissinfo: “Der Stiftungssektor ist zu klein, als dass er der öffentlichen Hand staatliche Aufgaben tel quel übernehmen kann.” Gemäss Schubiger können Stiftungen dabei nur unterstützend wirken, gemäss dem Subsidiaritätsprinzip. Und wer Stiftungen unterstütze, nehme dem Staat weder Einnahmen noch Aufgaben weg.

Schweizer Spitzenplatz

Bei der Diskussion um Stiftungen geht es in der Schweiz um viel Geld, um durchschnittlich rund 1500 Franken Stiftungsvermögen pro Person. Damit liegt die Schweiz europaweit auf einem Spitzenplatz. In Grossbritannien entfallen auf einen Einwohner 800, in Deutschland 530 Franken.

Nur Liechtenstein fällt aus dem Rahmen: Dort liegt das Stiftungsvermögen pro Kopf bei 18’000 Franken. Doch Liechtenstein erlaubt Stiftungen, die anonym und zu eigenen Gunsten sind. Damit werden Steuerflucht und Geldwäscherei begünstigt, da der Stifter seine Stiftung wieder auflösen und das Vermögen an sich selbst zurückschreiben kann.

Doch diese Stiftungs-Idylle im Fürstentum dauert nicht mehr allzu lange. Die EU und die OECD verlangen von Liechtenstein eine Revision dieses liberalen Stiftungsrechts.

swissinfo, Alexander Künzle

Hauptstreitpunkt der Revision des Stiftungsrechts: Steuerabzüge bei der Vergabe von Zuwendungen in Geld und anderer Form.

Der Schiesser-Entwurf und die Ständeratskommission schlagen Abzüge in der Höhe bis 40% des Reineinkommens des Steuerpflichten vor (Bundessteuer).

Der Bundesrat und die Kantone schlagen 20% vor.

Heute gelten steuerliche Spendenabzüge bis 10%.

In der Schweiz gibt es 10’000 gemeinnützige Stiftungen.
Das Vermögen dieser Stiftungen beträgt rund 30 Mrd. Fr.
Davon wird jährlich 1 Mrd. ausgeschüttet.
Dazu kommt eine weitere Milliarde, die über Fund Raising, Dienstleistungen und Subventionen finanziert wird.
Dieser Wirtschaftssektor beschäftigt rund 108’000 Personen.
Ständerat Fritz Schiesser, FDP, Glarus, reichte im Jahr 2000 in Form einer Parlamentarischen Initiative einen ausformulierten Entwurf zum Stiftungsrecht ein.
Am 18. Dezember soll in der Session darüber verhandelt werden.

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