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Streit um Kandinsky-Bild

Streit um Wassily Kandinsky's "Improvisation 10" aus dem Jahr 1910. Beyeler Foundation

Um das in der Fondation Beyeler in Riehen bei Basel hängende Bild "Improvisation Nr. 10" von Wassily Kandinsky ist ein Streit entbrannt: Jen Lissitzky, Sohn der einstigen Besitzerin, will mit einer Klage beim Zivilgericht Basel-Stadt die Herausgabe des millionenteuren Gemäldes erwirken.

Kandinskys “Improviation Nr. 10” gehörte in den dreissiger Jahren Sophie Küppers, der Gattin des russischen Künstlers El Lissitzky. Als Leihgabe hing es mit zwölf weiteren Werken aus der Sammlung Küppers-Lissitzky im Provinzial-Museum in Hannover, wo es von den Nazis als “entartetes” Bild beschlagnahmt und dem Kunsthändler Ferdinand Möller übergeben wurde.

Eine Entschädigung hatte Sophie Küppers, die 1926 mit ihrem Mann nach Russland gezogen war, nach dem Krieg nicht erhalten. Seit einigen Jahren erhebt Küppers Sohn Jen Lissitzky, der 1989 aus Russland emigrierte, Anspruch auf das Bild, das er zu den Schlüsselwerken der Kunst des 20. Jahrhunderts zählt.

Gutgläubig erworben

Die Klage gegen die Fondation Beyeler des Basler Galeristen und Museums-Stifters Ernst Beyeler wurde am Freitag (13.07.) eingereicht, wie die New Yorker Anwälte von Jen Lissitzky mitteilten. Bei der Fondation Beyeler sieht man der gerichtlichen Auseinandersetzung “gelassen” entgegen, wie ein Sprecher der Galerie erklärte.

Beyeler beruft sich darauf, das Gemälde 1951 von Kunsthändler Ferdinand Möller gutgläubig erworben zu haben. Der Basler Galerist wäre jedoch “aus moralischen Gründen” bereit, den Erben der früheren Besitzerin Sophie Küppers-Lissitzky “eine korrekte, angemessene Entschädigung zu bezahlen”, wie der Sprecher Angaben der “Financial Times Deutschland” bestätigte.

Bis 25 Millionen wert

Verhandlungen seien jedoch mit der Gegenpartei nicht möglich gewesen, weil diese das Maximum herausholen wollte. Den Wert des Gemäldes schätzt Beyeler auf 20 bis 25 Mio. Franken. Kommt vor dem Basler Zivilgericht keine Einigung zu Stande, muss es darüber entscheiden, wer rechtsmässiger Besitzer des Werkes ist.

swissinfo und Agenturen

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