Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Streumunitionsverbot jetzt auch in der Schweiz

Die Schweiz muss ihren Streumunitionsbestand in den nächsten acht Jahren vernichten. Keystone

Die Schweiz kann ein internationales Abkommen zum weltweiten Verbot des Gebrauchs, der Produktion, der Vermittlung und der Finanzierung von Streumunition ratifizieren. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben.

Nichtregierungs-Organisationen (NGO) kritisierten den fehlenden Einbezug von wirksamen Mitteln zur Bekämpfung von undurchsichtigen Finanzierungs-Machenschaften, während konservative Kreise erklärten, die Auswirkungen des Verbots auf die Verteidigungstauglichkeit der Schweiz seien unklar.

Nach einer zweiten Debatte stimmte der Nationalrat, die grosse Kammer, mit grosser Mehrheit für die Streumunitions-Konvention, lediglich einige Vertreter der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) sprachen sich dagegen aus.

Die kleine Parlamentskammer, der Ständerat, hatte dem Abkommen im vergangenen Jahr bereits zugestimmt. Obwohl die Schweiz 2008 einer der ersten Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das Verbot von Streumunition war, hinkte sie mit dem Vertragsabschluss weit hinterher: Bisher haben über 68 Staaten die Konvention ratifiziert.

Breite internationale Akzeptanz

Während der Debatte anfangs Woche betonte Aussenminister Didier Burkhalter die breite internationale Akzeptanz des Abkommens und die Bedeutung der Haltung der Schweiz.

“Fast alle europäischen Länder haben die Konvention ratifiziert. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass die Schweiz das Anliegen unterstützt. Wenn wir das nicht tun würden, wäre dies auf internationaler Ebene schwerlich zu rechtfertigen”, sagte Burkhalter.

Die Anerkennung des Übereinkommens habe auch einen symbolischen Wert und werde Druck auf Nichtunterzeichner-Staaten ausüben, wie das beim Antipersonenminen-Verbot der Fall gewesen sei, so der Schweizer Aussenminister.

Eine lange Zeit

Ursula Haller, Mitglied der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) und Sprecherin der nationalrätlichen Sicherheitskommission (SiK), erklärte, die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Menschenrechts-Konventionen hätte Streumunition schon lange verbieten müssen, weil diese am meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung verursachen würde.

Roland Borer von der SVP war einer der Nationalräte, die sich gegen das Verbot aussprachen. “Ich stimmte dagegen, weil wir immer noch auf einen Bericht über die möglichen Auswirkungen des Verbots auf die Verteidigungstauglichkeit der Schweiz warten”, sagte er.

Die Schweizer Regierung hat einen entsprechenden Bericht auf Ende nächsten Jahres versprochen. Zwischen 1988 und 2004 kaufte die Schweizer Armee rund 200’000 Kanistergeschosse für die Artillerie, die jetzt unter das Streumunitionsverbot fallen. Sie wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren beschafft und erreichen grösstenteils in den nächsten 10 bis 15 Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer.

Der Bundesrat hat nun acht Jahre Zeit, die Streumunitionsbestände zu vernichten. Nach dem Willen des Bundesrats sollen sie in der Schweiz zerstört werden. Kostenpunkt: 25 bis 35 Millionen Franken.

Finanzierung

Die Konvention schliesst auch ein Verbot der direkten und indirekten Finanzierung von Streumunition ein. Das Parlament beschloss über das Verbot und die Konvention hinaus zusätzlich ein direktes und indirektes Finanzierungsverbot, denn ein glaubwürdiges Gesetz brauche auch ein solches, sagte BDP-Nationalrat Bernhard Guhl. Dieses war im Rat unbestritten.

Umstritten war aber, ob die Finanzierung von Streumunition auch bestraft werden soll, wenn sie auch eventualvorsätzlich vorgenommen wurde. Ohne Bestrafung des Eventualvorsatzes von Financiers “ist das schon fast eine Einladung, nicht hinzuschauen”, sagte Beat Flach von der Grünliberalen Partei (GLP). Die linke Mehrheit, die dem Gesetz mehr Biss verleihen wollte, scheiterte aber.

Mehrere NGO betonten, eine schärfere Gesetzgebung sei entscheidend zur Verhinderung der Finanzierung der Produktion von Streumunition durch Banken. Die Schweizer Sektion der Gruppe Handicap International äusserte sich enttäuscht über das Parlament, welches das Problem nicht angegangen sei, wie die Finanzierung von Streumunition wirksam verhindert werden könne.

Es bestehe ein echtes Risiko, dass Pensionskassen von der Schweiz aus in die Herstellung verbotener Waffen investieren könnten, heisst es in einer Mitteilung von Handicap International.

“Es liegt jetzt an der Zivilgesellschaft, die Namen jener Unternehmen, die verbotene Waffen produzieren, bekannt zu machen und mit dem Finger auf jene Finanzinstitute in der Schweiz zu zeigen, die das Gesetz verletzen,” so die NGO.

Strafrunde im Nationalrat

Im Ständerat war die Vorlage im vergangenen Herbst noch schlank durchgegangen. Im Nationalrat legte sie jedoch eine Strafrunde ein. In seiner alten Zusammensetzung vor den Wahlen hatte die militärisch geprägte nationalrätliche Sicherheitskommission (SiK) noch ein Nein zur Ratifizierung beschlossen.

Da der Nationalrat sich der Empfehlung seiner Kommission widersetzte und sich deutlich für ein Streumunitions-Verbot aussprach, musste die SiK nochmals über die Bücher. Die neuen Kräfteverhältnisse nach den Wahlen führten zu einem Ja ohne Gegenstimme in der Kommission und nun zu einem Ja im Nationalrat mit 146 zu 26 Stimmen.

Streubomben verteilen grosse Mengen von Sprengkörpern über weite Flächen, wo sie wahl- und ziellos Menschen verletzen und töten.

Rund 40% der Sprengkörper explodieren nicht sofort – sie bleiben gefährlich wie Landminen. Als Blindgänger sind sie vor allem für die Zivilbevölkerung sehr gefährlich.

Weltweit sind mehr als 30 Länder mit Streubomben verseucht – von Libanon über Laos bis Irak. Die Blindgänger töten Bauern bei der Arbeit oder spielende Kinder. 98% der Opfer sind Zivilisten, gut ein Viertel davon Kinder.

Die Opfer erleiden meist schwere Verletzungen und brauchen über lange Zeit Hilfe, Therapie und Unterstützung in der Wiedereingliederung in den Alltag.

Von rund 35 Ländern ist bekannt, dass sie über 210 verschiede Arten von Streumunition produziert haben. Mindestens 87 Länder besitzen oder besassen Streumunitionsbestände.

Gegenwärtig werden Millionen von Streubomben gelagert, die wiederum Milliarden von einzelnen Sprengsätzen enthalten. Von den 87 Ländern mit Streumunitionsbeständen haben deren 16 diese während eines bewaffneten Konfliktes eingesetzt.

Der mehrheitlich dem Bund gehörende Rüstungskonzern Ruag hat in der Vergangenheit Streumunition hergestellt mit in der Schweiz produzierten oder aus Israel importierten Komponenten. 2003 stoppte Ruag die Produktion. Die Schweizer Armee besitzt rund 200’000 solche so genannten Kanistergeschosse.

Die Konvention über Streumunition wurde 2008 an einer Konferenz in Dublin vereinbart.

Über 110 Länder haben das Abkommen bisher unterzeichnet, aber nur rund 70 von ihnen – darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Italien – haben es bisher ratifiziert.

Die USA, Russland, China, Indien und Israel haben die Konvention überhaupt nicht unterzeichnet.

(Übertragen aus dem Englischen: Jean-Michel Berthoud)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft