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Suche nach den Abacha-Geldern seit 1999

Seit dem Übergang zur Demokratie 1999 sucht die Regierung Nigerias nach Geldern, die der einstige Militärherrscher Abacha unrechtmässig ins Ausland - auch in die Schweiz - schaffen liess - eine Chronologie.

November 1993 bis Juni 1998:
General Sani Abacha herrscht in Nigeria diktatorisch. Seinem Regime werden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

1995:
Abachas Sohn Mohamed eröffnet unter falschem Namen ein Konto bei der Credit Suisse. Die Bank kann seine Identität erst im März 1999 endgültig klären und meldet den Sachverhalt der Meldestelle.

8. Juni 1998:
Sani Abacha stirbt 54-jährig an einem Herzinfarkt. Sein Nachfolger General Abdusalam Abubakar leitet die Rückkehr zur Demokratie ein.

1998:
Die Bankenkommission (EBK) nimmt erstmals im Zusammenhang mit Abacha-Geldern Anstoss an einer Kundenbeziehung der M.M. Warburg (Schweiz), allerdings ohne Namen zu nennen.

Herbst 1998:
In Nigeria kursieren Presseberichte über die Korruption des Abacha-Regimes in Nigeria. Dieses soll 4,3 Mrd. Dollar (über 7 Mrd. Franken) auf illegale Weise zusammengerafft und davon rund drei Milliarden Dollar ins Ausland geschafft haben.

28. Februar 1999:
Ex-General Obasanjo gewinnt die ersten demokratischen Präsidentenwahlen in Nigeria. Am 29. Mai 1999 wird er vereidigt.

14. Oktober 1999:
Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) lässt auf ein provisorisches Rechtshilfeersuchen Nigerias hin Konten Abachas auf fünf Schweizer Banken sperren.

26. Oktober 1999:
Der Genfer Staatsanwalt Bernard Bertossa leitet eine Strafuntersuchung zu den Abacha-Konten ein.

November 1999:
Die Bankenkommission beginnt bei 19 Banken Untersuchungen über die Entgegennahme von Geldern Abachas und seiner Entourage.

Ende 1999:
Auf 17 Schweizer Banken sind rund 660 Mio. US-Dollar als Abacha-Gelder blockiert. 115 Mio. werden bis Sommer wieder freigegegeben.

11. Januar 2000:
Nigeria reicht in der Schweiz ein formelles Rechtshilfegesuch zur Auszahlung der blockierten Abacha-Gelder ein. Zehn Tage später gewährt die Schweiz Rechtshilfe.

6. Mai 2000:
Nach der Schweiz blockiert auch Luxemburg auf Grund eines Rechtshilfegesuches aus Lagos Abacha-Konten in Höhe von rund einer Milliarde Franken.

6. Juni 2000:
Die Schweizer Justiz klagt einen der Söhne des nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha, Mohammed, wegen Korruption und Geldwäscherei an. Er ist in Nigeria inhaftiert.

21. Juli 2000:
Die Schweiz gibt Nigeria 66 Mio. Dollar (108,2 Mio. Franken) zurück, die von den blockierten Abacha- Konten stammen.

24. Juli 2000:
Die Genfer Justiz büsst einen nigerianischen Geschäftsmann, der in die Affäre der Abacha-Gelder verwickelt war, mit einer Million Franken.

11. August 2000:
Nigeria stellt an Liechtenstein ein Rechtshilfegesuch, um an die Gelder von Sani Abacha zu kommen. Nigeria schätzt die Gelder auf rund 100 Mio. Dollar. Die Konten auf drei Banken wurden im Juli gesperrt.

4. September 2000:
Die EBK-Untersuchung über Abacha-Gelder auf Schweizer Bankkonten zeigt, dass 6 von 19 untersuchten Banken in diesem Zusammenhang die Sorgfaltspflicht teilweise schwer verletzt haben. Bei sechs Instituten wurden weniger gravierende Mängel festgestellt, die keine Massnahmen nötig machen.

6. Dezember 2000:
Die EBK erstattet Anzeige bei der Aufsichtskommission der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) gegen die Credit Suisse. Sie wirft der Grossbank vor, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

29. Januar 2001:
Die Genfer Justiz verurteilt in der Affäre Abacha vier Personen zu Geldstrafen. Sie werden für schuldig befunden, Nigerias Ex-Diktator Sani Abacha beim Transfer von veruntreutem Geld aus der Staatskasse in die Schweiz geholfen zu haben.

5. Juni 2001:
Beim Besuch von Bundesrat Pascal Couchepin in Nigieria dankt Präsident Olusegun Obasanjo der Schweiz für ihr Verhalten in der Affäre um die abgezweigten Gelder des Ex-Diktators Sani Abacha.

22. Juni 2001:
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Sohnes des nigerianischen Ex-Diktators und einem seiner früheren Freunde gut. Gegen die zwei Männer laufen in ihrem Heimatland Verfahren wegen Veruntreuung von Staatsgeldern. In diesem Zusammenhang ersuchte Nigeria die Schweiz im Dezember 1999 um Rechtshilfe.

27. Juli 2001:
Die Genfer Ermittlungen in der Affäre Abacha sind abgeschlossen. Es geht unter anderem um Geldwäscherei und um Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Das Dossier wird dem Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa übergeben. Im Visier hat die Justiz Mohammed Abacha, den Sohn des verstorbenen nigerianischen Diktators, und einen Geschäftsmann aus Nigeria.

18. Januar 2002:
Das Bundesgericht hat die Bedingungen für Nigerias Einsichtsrecht in das Genfer Abacha-Strafdossier ergänzt. Im vergangenen Juni hatten die Lausanner Richter Beschwerden eines Sohnes und eines Freundes des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha gutgeheissen.

25. Januar 2002:
Die nigerianischen Behörden erhalten aus der Schweiz Beweismittel in der Affäre des ehemaligen Diktators Sani Abacha. Es handelt sich vor allem um Bankunterlagen Abachas und seiner Entourage. Damit ist eine wichtige Etappe des Rechtshilfeverfahrens abgeschlossen. Es handelt sich um Bankunterlagen von zehn Personen. Durch das Rechtshilfeverfahren bleiben in Genf und Zürich Vermögenswerte des Abacha-Clans in der Höhe von 80 Mio. US-Dollar blockiert. Im Rahmen eines Strafverfahrens hat das Genfer Untersuchungsrichteramt zudem wegen Geldwäscherei insgesamt rund 535 Mio. US-Dollar gesperrt, worin die 80 Mio. Dollar eingeschlossen sind.

20. Februar 2002:
Bei einer internen Kontrolle erhärtet sich bei der UBS der Verdacht auf Geldwäscherei. Die Eidg. Bankenkommission leitet ein Verfahren ein. Die UBS schliesst nicht aus, dass bei einer Geschäftsbeziehung Gelder der Söhne des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha im Spiel sind.

6. März 2002:
Die nigerianischen Behörden müssen sich bei der Auslieferung von Beweismitteln aus der Schweiz zu Abacha-Geldern weiterhin gedulden. Gegen die Übermittlung der Unterlagen gehen beim Bundesgericht mehrere Verwaltungsgerichtsbeschwerden ein. Damit wird das Bundesgericht nun als letzte Instanz darüber entscheiden, ob die Rechtshilfe an Nigeria zulässig sei und die Akten überstellt werden könnten.

17. April 2002:
Die nigerianischen Behörden einigen sich mit den Beschuldigten im Fall Abacha. Im Ausland blockierte Gelder im Wert von über einer Milliarde Dollar sollen an die nigerianische Regierung überwiesen werden. Rund die Hälfte davon liegt in der Schweiz.

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