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Swiss Re im Rechtsstreit um World Trade Center

Nach den Aufräumarbeiten am 'Ground Zero' ist der Rechtsstreit um die Kosten des Wiederaufbaus voll entbrannt. Keystone Archive

Handelte es sich am 11. September um einen oder zwei Terrorakte? Je nachdem erhöhen sich die Verpflichtungen der Versicherer. Es geht um Milliarden.

Den Rechtsstreit zwischen dem Immobilien-Magnaten und Pächter des zerstörten Welthandels-Zentrums, Larry Silverstein, und den Gesellschaften, bei denen das World Trade Center versichert war, muss US-Bundesbezirksrichter John Martin in New York entscheiden.

Gemeinsames Fundament

Bei einer Gerichtsanhörung am Donnerstag argumentierten die Anwälte der Versicherungsfirmen, der Einsturz des ersten World-Trade-Center-Zwillingsturms habe zum Kollaps des zweiten geführt. Beide Gebäude teilten zudem ein gemeinsames Fundament. Folglich handle es sich bei der Zerstörung des World Trade Center um ein einziges Schadensereignis.

Nach Ansicht der Anwälte Silversteins ging es sich bei den Angriffen mit zwei entführten Passagiermaschinen jedoch um zwei verschiedene Anschläge. Daher habe der Immobilien-Unternehmer Anrecht auf zwei separate Entschädigungs-Zahlungen der beteiligten Versicherungen. Zu diesen gehört auch die Swiss Re. Auf sie entfallen 22 Prozent der Schadensansprüche.

Viel steht auf dem Spiel

Für beide Seiten steht viel auf dem Spiel. Silverstein und seine Partner haben das World Trade Center für 99 Jahre gepachtet. Ihnen steht pro Schadensfall von den Versicherungen ein Maximum von 3,55 Mrd. Dollar zu. Das ist weniger als die rund 5,5 Mrd. Dollar, die es nach Ansicht von Experten braucht, um all die Büro- und Geschäftsräumlichkeiten wieder aufzubauen, die zerstört worden sind.

Wenn Richter John Martin jedoch befindet, es seien zwei Schadensereignisse gewesen, erhalten Silverstein und seine Partner über 6,7 Mrd. Dollar – genug, um die Wiederaufbaukosten zu decken.

Entscheidet das Gericht aber im Sinne der Versicherungen, könnte der Immobilien-Magnat seine führende Rolle in den Bemühungen um den Wiederaufbau verlieren. Denn er müsste sich dann nach neuen Finanzierungsquellen umsehen. Neue Investoren aber würden auf eine Mitsprache beim Wiederaufbau des Welthandels-Zentrums bestehen.

Noch keine Entscheidung

Richter Martin fällte am Donnerstag noch keine Entscheidung. Es ist möglich, dass am 30. Mai noch einmal eine Anhörung stattfindet.

swissinfo und Agenturen

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