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Swissair Prozess: Harte Kritik der Geschädigten

Swissair-Sachwalter Karl Wüthrich. Keystone

Im Swissair-Prozess haben am Dienstag auch die Vertreter der Geschädigten scharfe Vorwürfe gegen die Angeklagten erhoben. Diese hätten die notwendige Sanierung der Gruppe versäumt.

Zwei von ihnen verlangten ausgewogenere Strafanträge für Ex-CEO Bruggisser und Ex-Präsident Corti. UBS-Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel soll als Zeuge angehört werden.

“Nicht die Anschläge vom 11. September, sondern allein die Angeklagten waren für den Swissair-Zusammenbruch verantwortlich”, sagte etwa Karl Wüthrich, der die untergegangenen Gesellschaften der Swissair-Gruppe vertrat.

Der 11. September habe den Zusammenbruch allenfalls beschleunigt, meinte auch Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz.

Sanierung versäumt

Statt zu sanieren hätten die Angeklagten darauf vertraut, dass der Staat und die Wirtschaft die Swissair nicht fallen lassen würde, sagte Swissair-Liquidator Wüthrich: “Sie nahmen damit das Faillieren der Gruppe in Kauf.”

Der als Vertreter der Obligationäre auftretende Rechtsanwalt Michael Werder verglich den letzten Swissair-Chef Mario Corti mit einem “Schönwetterkapitän”, der im Sturm auf der Brücke schlafe.

Corti habe 2001 noch eine Milliarde Franken an Banken zurückgezahlt: “Damit hat er der Gruppe den Stecker herausgezogen.”

Unzulässige Verschiebung

Die Ex-Konzernchef Philippe Bruggisser und dem Verwaltungsrat vorgeworfene Verschiebung von gut gehenden Beteiligungen der Gruppengesellschaft SAirGroup in die schwer angeschlagene Flugtochter SAirLines bezeichnete Wüthrich ebenfalls als unzulässig.

Bruggisser hatte diese Verschiebungen vor Gericht verteidigt: Das Verschieben von Beteiligungen innerhalb der Gruppe sei, wie wenn man etwas von der linken in die rechte Tasche tue. “Die Tasche SAirLines hatte aber ein Loch”, meinte Wüthrich vor Gericht.

Ausgewogenere Strafanträge gefordert

Werder und Heitz machten sich für ausgewogenere Strafanträge für Bruggisser und Ex-Präsident Corti stark. Zudem soll UBS-Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel als Zeuge angehört werden.

Michael Werder forderte als Vertreter der Obligationäre eine mindestens teilbedingte Freiheitsstrafe für Bruggisser.

Umgekehrt setzte er sich zu Gunsten einer bedingten Freiheitsstrafe für Corti ein, auch wenn er ihn zuvor als “Schönwetterkapitän” bezeichnet hatte.

Auch Hans-Jacob Heitz gab zu bedenken, dass die Strafen für Bruggisser und Corti sowie für die Finanzchefs Georges Schorderet und Jacqualyn Fouse in eine bessere Relation gestellt werden sollten als die Anklage fordere.

Corti und Fouse seien die letzten im Umzug gewesen und es wäre nicht recht, wenn sie die Suppe auslöffeln müssten, die dem Konzern schon früher eingebrockt worden sei.

Sabena-Konkurs

Die Rechtsvertreter der konkursiten ehemaligen Swissair-Tochter Sabena und des belgischen Staats warfen in ihren Plädoyers der Swissair-Gruppe vor, die Sabena ausgehöhlt zu haben. “Der Konkurs der Sabena war das Ende einer ausgebeuteten und dann fallen gelassenen Unternehmung”, sagte der Sabena-Vertreter.

Die Sabena sei immer mehr zur Zubringerin der Interkontinentalflüge der Swissair gemacht worden. Man habe der Sabena etwa auch einen Wechsel von Boeing zu Airbus-Maschinen aufgezwungen, lediglich weil die SAirTechnics auf Airbus spezialisiert war.

Verheimlichter Zustand

Die Swissair-Verantwortlichen hätten dem belgischen Staat den wahren Zustand des Flugkonzerns verheimlicht, sagte der Rechtsvertreter Belgiens. “Sonst hätte der belgische Staat andere Lösungen für die Sabena gesucht.”

Die Sabena wie auch der belgische Staat haben bereits Zivilprozesse um Schadenersatz in Belgien und in der Schweiz angestrengt. Daneben werde man auch weitere persönliche Klagen gegen Verantwortliche einreichen, kündigte der Sabena-Vertreter an.

swissinfo und Agenturen

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Swissair-Prozess für die 19 Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen 6 und 28 Monaten und Bussen zwischen 38’000 und 1’080’000 Franken gefordert.

Für den letzten SAirGroup-Chef Mario Corti werden als Hauptverantwortlichen 28 Monate Gefängnis teilbedingt bei sechs Monaten unbedingt sowie eine Geldstrafe von über 1 Mio. Franken beantragt.

Alle Angeklagten beteuerten vor Gericht ihre Unschuld.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach hat am 16. Januar begonnen und dauert bis am 9.März.

Die Einvernahme der 19 Angeschuldigten wurde am 5. Februar abgeschlossen.

Die Verhandlungen in der 1500 Personen fassenden Stadthalle Bülach sind öffentlich.

Ab 15. Februar erfolgen die Anklage der Staatsanwaltschaft und die Plädoyers der Verteidigung.

Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. Die Akten füllen 4150 Aktenordner.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in 40’000 Arbeitsstunden mehr als 300 Personen einvernommen und 20 Hausdurchsuchungen veranlasst.

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