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Swissair schafft nach wie vor keine renitenten Häftlinge aus

Die Swissair verweigert weiterhin den Transport von renitenten Ausschaffungshäftlingen. Eine bis Ende Oktober 1999 von den Behörden in Aussicht gestellte Lösung ist bisher nicht zustandegekommen.

Die Swissair verweigert weiterhin den Transport von renitenten Ausschaffungshäftlingen. Eine bis Ende Oktober 1999 in Aussicht gestellte Lösung ist bisher nicht zustandegekommen. Gespräche mit Behörden sind im Gang. Für Zwangsausschaffungen muss das BFF unterdessen auf andere Fluggesellschaften zurückgreifen.

Nach wiederholten Problemen weigert sich die Swissair seit dem vergangenem 10. September, Ausschaffungshäftlinge zu transportieren, die nur unter massiver Zwangsanwendung ins Flugzeug gebracht werden können. Obwohl Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF), eine Lösung bis Ende Oktober vergangenen Jahres in Aussicht gestellt hatte, ist bisher keine Einigung zustande gekommen. “Level-3-Ausschaffungen werden bei uns nach wie vor nicht gemacht”, sagte der SAirGroup-Sprecher Jean-Claude Donzel der Nachrichtenagentur AP.

Die im vergangenen Herbst aufgenommenen Gespräche mit dem Bundesverwaltung und der Flughafenpolizei seien weiterhin im Gang, eine Lösung bezüglich dieser so genannten Level-3-Ausschaffungen sei jedoch noch nicht in Sicht.

Bei Zwangsausschaffungen wird unterdessen vor allem auf den Einsatz von Charterflügen, aber auch auf andere Fluggesellschaften zurückgegriffen, wie Christoph Müller, Informationschef beim Bundesamt für Ausländerfragen, auf Anfrage sagte. Das BFF habe aber nach wie vor das Interesse, diese Ausschaffungen wieder mit der Swissair durchführen zu können. Neben Fragen der Organisation habe dies auch finanzielle Gründe. Müller wies darauf hin, dass der Einsatz eines Charters rund 100’000 Franken koste. Würden drei Ausschaffungshäftlinge in einem Flugzeug transportiert, koste das also immerhin noch mehr als 30’000 Franken pro Person.

Die Namen der Fluggesellschaften, welche für die Schweiz inzwischen Zwangsausschaffungen vornehmen, wollte Müller nicht nennen. Weder die Fluggesellschaften noch die Zielländer möchten in diesem Zusammenhang im Rampenlicht stehen, sagte er. Die Behörden des Kantons Bern hatten für ihre Zwangsausschaffungen einmal die Aeroflot als Ausweichsgesellschaft genannt.

Zur Zahl der “Level-3”-Ausschaffungen gemessen an allen Ausschaffungen konnte Müller keine Angaben machen. Er wies aber darauf hin, dass diese sehr tief sei. Laut früheren Angaben des BFF wurden in den ersten neun Monaten 1999 von Zürich-Kloten aus 6’449 Ausschaffungen durchgeführt. Davon verliefen 6’383 völlig normal, 41 Fälle mussten auf “Stufe zwei” mit polizeilicher Begleitung und allenfalls leichter Fesselung behandelt werden. 25 Fälle betrafen so genannte Level-3-Ausschaffungen.

Diese Ausschaffungen, bei denen die Betroffenen gefesselt gewaltsam ins Flugzeug gebracht werden, hatten der Swissair zunehmend Probleme mit Passagieren und Besatzungen gebracht. Im Mai 1999 hatte ein gefesselter Kongolese während des Fluges nach Kinshasa andere Passagiere aufgehetzt. Die Ausschaffung wurde abgebrochen, nachdem drei Polizeibeamte von Passagieren geschlagen worden waren. Im März 1999 erstickte ein palästinensischer Ausschaffungshäftling in einem Lift im Flughafen Zürich-Kloten, nachdem Berner Kantonspolizeibeamte seinen Mund mit einem Pflaster zugeklebt hatten.

SRI und Agenturen

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