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Swisscom behält “letzte Meile”

Swisscom muss ihr Monopol vorläufig nicht preisgeben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen, mit der Swisscom die teilweise Entbündelung der Teilnehmer-Anschlüsse angefochten hatte. Der ehemalige Monopolist begrüsste den Entscheid; Konkurrent Sunrise zeigte sich enttäuscht.

Das Bundesgericht ist auf eine Verwaltungsgerichts-Beschwerde eingegangen, mit der sich die Swisscom gegen die Verstückelung ihres letzten Monopols (“die letzte Meile” = das Kabel vom Telefonanschluss bis zum Verteiler) gewehrt hatte.

Laut dem Entscheid der Lausanner Richter wird die Verfügung der Eidgenössischen Kommunikations-Kommission (ComCom) aufgehoben. Konkret hätte Swisscom Sunrise Breitbandverbindungen zu Betriebskosten zur Verfügung stellen müssen. Sunrise wäre damit der Zugang zu den Swisscom-Leitungen ermöglicht worden, die die
Ortszentralen mit den einzelnen Hausanschlüssen verbinden. Das Verfahren heisst Bitstream Access.

Die Swisscom sei sehr zufrieden mit diesem Entscheid, sagte ihr Sprecher Sepp Huber. Es gebe keinen Grund für die Entbündelung. Alternativmöglichkeiten im Anschlussbereich seien vorhanden, sagte Huber und verwies auf die Kabelnetz-Betreiber und WWL-Konzessionäre. Für genügend Wettbewerb sei demnach gesorgt.

Kunde der Verlierer?

Enttäuscht nahm die Sunrise das Urteil entgegen. Der Entscheid verhindere den freien Wettbewerb, was letztlich dem Konsumenten schade, sagte Presse-Sprecherin Monika Walser. Für die Beurteilung der weiteren Strategie wolle man jedoch die Urteilsbegründung abwarten.

Gemäss der ComCom-Verfügung hätte die Swisscom die Teilnehmer-Anschlüsse teilweise entbündeln müssen. Vorgesehen war die schrittweise Einführung von Breitband-Diensten der Variante Bitstream-Access. Für deren Nutzung hätten die Anbieter eine kostenorientierte Entschädigung an die Swisscom entrichten müssen.

swissinfo und Agenturen

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