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Swisscom/Weko sieht Zielkonflikt bei Glasfasernetz – Klauseln problematisch (AF)

(Durchgehend ergänzt mit Aussagen von der Medienkonferenz)
Bern (awp) – Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht die Zusammenarbeit der Swisscom mit regionalen Elektrizitätswerken für den Bau des Glasfasernetzes grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es nach Einschätzung der Behörde einige problematische Klauseln in den Kooperationsverträgen und damit einen Zielkonflikt zwischen nachhaltigem Wettbewerb und Investitionsschutz.
Das Thema Glasfasernetze sei 2010 besonders wichtig gewesen, bilanzierte die Behörde an ihrer Jahrespressekonferenz am Montag in Bern. Es entstehe das Netz der Zukunft mit landesweiter Bedeutung, betonte Rafael Corazza, Direktor des Weko-Sekretariats. Derzeit laufen Vorabklärungen zu den Kooperationen der Swisscom in den Städten St. Gallen, Genf und Zürich sowie neu auch in Basel, Bern und Luzern.
Weil die Verträge von den beteiligten Unternehmen zumeist getrennt und zeitlich gestaffelt eingereicht wurden, könnten die eigentlichen Vorabklärungen erst jetzt starten, so Corazza weiter. “Alles andere wäre eine Zumutung an die Wirtschaft gewesen”, sagte er. Nun sollen beispielsweise Drittanbieter, die die neue Infrastruktur nutzen würden, angehört werden.
In einigen Monaten will die Weko die Vorabklärungen abschliessen. “Sommer ist das Ziel”, sagte Corazza. Allerdings hänge dies auch von den beteiligten Unternehmen ab. “Es gibt Parteien, die sich nicht bewegen.” Ob es zu der angestrebten einvernehmlichen Lösung komme, könne man nicht sagen.
Problematisch wertet die Behörde drei Klauseln in den Verträgen. Dazu zählt erstens eine Vorgabe, dass einzig die Elektrizitätswerke alternativen Anbietern Zugang auf die blanke Glasfaser geben. Hinzu kommt zweitens eine Klausel, wonach Anbieter, die diese blanke Glasfaser mieten, nicht bessergestellt sein dürfen, als die Swisscom. “Dies würde der Swisscom die Kontrolle über die Preise der Konkurrenz erlauben”, sagte Corazza.
Drittens missfallen auch vorgesehene Ausgleichszahlungen zwischen den Vertragsparteien der Behörde. Diese entstehen den Angaben zufolge, wenn der Marktanteil der Partner vom festgehaltenen Finanzierungsschlüssel abweicht. “Dies verhindert einen Wettbewerb zweier unabhängiger Netze”, hiess es.
Solche Vereinbarungen seien als Preis- und Mengenabsprachen beziehungsweise als Aufteilung von Kunden auf bestimmte Geschäftspartner zu werten, erklärte Corazza. “Es ist fraglich, ob die angestrebte Sicherung der Investitionen vertragliche Wettbewerbseinschränkungen über 30 bis 40 Jahre hinweg rechtfertigen kann.”
Vorerst bleibt ein Sanktionsrisiko für die Parteien bestehen. Dies würde nur dann entfallen, wenn die Weko grünes Licht für die Kooperationen gibt. “Wir werden sehen, inwiefern sich unser vorläufiger Befund bestätigt”, sagte Corazza zum weiteren Vorgehen.
Auch die Zusammenarbeit der Swisscom mit der Groupe E beim Bau des Glasfasernetzes wird derzeit von der Weko geprüft. Hier ist der Zeithorizont anders: Ein Entscheid über das geplante Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle soll bis spätestens Anfang Mai vorliegen.
Die Behörde war im abgelaufenen Jahr auch in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Bauwirtschaft, Konsumgüter, Gesundheitswesen und Automobile tätig. Zudem ging die Weko gegen internationale Kartelle vor. Insgesamt wurden 20 Untersuchungen und 22 Vorabklärungen durchgeführt, 105 Marktbeobachtungen abgeschlossen und 34 Zusammenschlüsse behandelt.
cc/ps

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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