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Teilrevision des CO2-Gesetzes unter Dach

In Zukunft stehen in der Schweiz jährlich bis zu 200 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen zu dieser Teilrevision des CO2-Gesetzes ausgeräumt.

Die Vorlage geht nun Ende der laufenden Sommersession in die Schlussabstimmung. Im Grundsatz hatten sich die Räte bereits letzte Woche auf die Teilzweckbindung eines Drittels der CO2-Abgabeerträge geeinigt.

Nun fanden sich die beiden Parlamentskammern auch in der Frage, wie genau das Geld eingesetzt werden soll. Dabei folgte der Nationalrat dem Ständerat.

Die kleine Kammer hatte vorgeschlagen, zwei Drittel der 200 Millionen in ein nationales Programm für Gebäudesanierungen zu stecken. Zudem sollen sich – anders als der Nationalrat ursprünglich gefordert hatte – die Kantone an diesem Programm finanziell nicht beteiligen müssen.

Zuschüsse der Kantone verlangen beide Räte hingegen für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier sollen die Gebäudeeigentümer nur von Geldern aus der CO2-Abgabe profitieren, falls sie von ihrem Kanton ebenfalls unterstützt werden.

In die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und einer verbesserten Gebäudetechnik sollen künftig bis zu einem Drittel der CO2-Abgabeerträge fliessen. Das entspricht gegen 70 Mio. Franken.

swissinfo.ch und Agenturen

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