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TELEKOM/DE: Netzagentur regelt Zugang zum Glasfaser-Netz der Deutschen Telekom

BONN (awp international) – Die Bundesnetzagentur hat erste Bedingungen für den Zugang der Wettbewerber zum Telekom-Glasfasernetz festgelegt. Mit ihrer Entscheidung reagierte die Behörde auf einen entsprechenden Antrag des Telekomkonzerns Vodafone . “Die jetzt im Verhältnis zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone festgelegten Regelungen haben Pilotcharakter für andere noch laufende Regulierungsverfahren”, erklärte Netzagentur-Chef Matthias Kurth am Montag. Neben Vodafone hatte auch Telefonica und die Telecom-Italia-Tochter Hansenet entsprechende Anträge bei der Behörde gestellt.
Die Wettbewerber der Telekom drängen seit langem auf die Öffnung bestimmter Teile des Telekomnetzes, um den eigenen Aufbau von glasfaserbasierten Netzen vorantreiben zu können. Gespräche zwischen Telekom und mehreren Konkurrenten waren im Sommer aber gescheitert. Beide Seiten hatten daraufhin den Regulierer eingeschaltet. Die Telekom war im August bereits vorgeprescht und hatte Entgelte für die Nutzung bestimmter Bestandteile beantragt. Der Antrag war allerdings abgelehnt worden.
Die Behörde legte nun zunächst fest, auf welche Teile des Netzes die Bonner ihre Konkurrenten überhaupt zugreifen lassen müssen. Dazu gehören die so genannten Multifunktionsgehäuse – graue Kästen, die vielerorts am Strassenrand stehen und als Übergabepunkt zwischen Glasfaser und “letzter Meile” in den Kundenhaushalt fungieren. Auch bereits vorhandene Kabelschächte oder ungenutzte Glasfaser muss der Ex-Monopolist zur Verfügung stellen. Beides hatte die Telekom zuvor abgelehnt. “Für die Investitionspläne zahlreicher Unternehmen besteht jetzt Klarheit”, sagte Kurth und plädierte an die Wettbewerber, ihre Ausbauabsichten jetzt auch zügig umzusetzen.
“Die Beschlüsse sind ein erster Schritt in die richtige Richtung”, sagte ein Vodafone-Sprecher. Allerdings müssten nun noch die Entgelte abgewartet werden, welche die Telekom von Neuem beantragen müsse. Auch der Branchenverband VATM, in dem rund 90 Telekom-Konkurrenten organisiert sind, nannte die Entscheidung einen wichtigen “Schritt für den weiteren Ausbau des schnellen modernen Telekommunikationsnetzes in Deutschland”. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner begrüsste unter anderem den Zugang zu den Verteilerpunkten: “Die Wettbewerber müssen nicht zigtausende zusätzliche Verteilerkästen neben die grossen neuen Multifunktionsgehäuse der Telekom auf die Gehwege stellen, sondern können die Kästen der Telekom gegen Entgelt mitnutzen.”
Von Seiten der Telekom wurde die Entscheidung hingegen skeptisch gesehen. Beim Zugang zu den Multifunktionsgehäusen seien mögliche Engpässe nicht ernst genommen worden, sagte ein Sprecher. Stattdessen habe nun der schnellste Wettbewerber alle Vorteile. Bei den übrigen Forderungen sei die Netzagentur dagegen eher den Vorschlägen der Telekom gefolgt./gr/das/tw

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