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Teurer Zeitpunkt

Der Absturz der Aktienkurse verursacht nun auch beim Bund Kopfschmerzen. Keystone Archive

Die Verselbstständigung der Pensionskassen von Bundespersonal und Post fällt ausgerechnet in eine Börsenbaisse. Dies verursacht dem Bund Kosten in Milliardenhöhe.

Die Verselbständigung unterbricht im dümmsten Moment die langfristige Anlagestrategie der Pensionskassen. Denn der Bund muss den Fehlbetrag zum Stichtag der Verselbständigung decken und kann nicht warten bis sich die Börsen wieder erholt haben.

Laut einem Bericht der Bericht der “Neuen Zürcher Zeitung” (NZZ) ist deshalb bei den beiden Pensionskassen mit zusätzlichen Mehrkosten von insgesamt über zwei Milliarden Franken zu rechnen. Das Finanzdepartement hat diese Zahl am Freitag bestätigt.

Teure Selbständigkeit

Es geht zum einen um die Pensionskasse der Post, die auf den 1. Januar dieses Jahres aus der Pensionskasse des Bundes ausgegliedert worden war und bei welcher der Bund den Fehlbetrag auf dieses Datum finanzieren muss.

Zum anderen soll die Pensionskasse des Bundespersonals auf den kommenden 1. Oktober in die rechtlich selbstständige neue Pensionskasse PUBLICA überführt werden. Der definitive Fehlbetrag wird erst zu diesem Zeitpunkt feststehen und könnte sich je nach Börsenlage noch weiter erhöhen.

Sinkender Deckungsgrad

Letztes Jahr hatte die Pensionskasse des Bundes auf ihren Anlagen einen Verlust von 2,25 Mrd. Franken erlitten. Der Deckungsgrad der Kasse für das Bundespersonal fiel von 63,1 auf 57,4 Prozent, jener der Kasse der Post von 63,9 auf 58,1 Prozent.

Die vom Bund zu deckenden Fehlbeträge erhöhten sich damit auf 8,268 Mrd. Franken beim Bundespersonal sowie auf 4,129 Mrd. Franken bei der Post. Der jüngste Kurssturz an den Börsen hat diese Zahlen im Fall der Pensionskasse des Bundespersonals weiter verschlechtert.

Keine Auswirkung auf Bundes-Finanzrechung

Die Leistungen des Bundes an die Pensionskassen erreichen gemäss den jüngsten Zahlen der Finanzverwaltung per Ende letzten Jahres ein Total von knapp 33 Mrd. Franken. Sie hängen zum Teil mit der ordentlichen Deckungslücke zusammen, die der Bund aus Rentabilitäts-Erwägungen in Kauf genommen hatte.

Weitere Milliardenkosten stehen mit neuen Rechnungslegungs-Vorschriften der ehemaligen Regiebetriebe im Zusammenhang. Die Finanzrechnung des Bundes wird von den zum Teil bereits geleisteten Zahlungen nicht direkt belastet, weil die Transaktionen als ausserordentlicher Zahlungsbedarf verbucht werden. Der weitere Anstieg der Kosten wegen der Börsenbaisse wird sich deshalb auch nicht auf die Einführung der Schuldenbremse im kommenden Jahr auswirken.

swissinfo und Agenturen

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