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Transparenz statt Geheimhaltung

Im Bund soll künftig öffentlich sein, was nicht ausdrücklich geheim ist. Bürgerinnen und Bürger erhalten Recht auf Auskunft und Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Der Bundesrat verspricht sich vom Systemwechsel mehr Transparenz und Vertrauen.

Heute gilt beim Bund alles als geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Das dem Parlament zugeleitete Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) kehrt diesen Grundsatz um: Es führt das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt ein.

Das BGÖ solle zu einem Kulturwandel in der Verwaltung führen – hin zu einer Kultur der Transparenz, sagte Bundesrätin Ruth Metzler vor den Medien. Die Kommunikation zwischen Staat und Bürger werde verbessert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung gestärkt.

Kein Interessennachweis nötig

Jede Person erhält ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, ohne dies speziell begründen zu müssen. Das Zugangsrecht kann nur zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen beschränkt oder verweigert werden.

Etwa dann, so Justizministerin Metzler, wenn die freie Meinungs- oder Willensbildung des Bundesrates durch eine vorzeitige Bekanntgabe amtlicher Dokumente beeinträchtigt oder wenn die innere oder äussere Sicherheit gefährdet würde.

Eingeschränkt wird das Öffentlichkeitsprinzip auch bei einer möglichen Verletzung der Privatsphäre oder von Berufs- oder Geschäfts-Geheimnissen.

Rekurs möglich

Wird der Zugang nicht wie gewünscht gewährt, kann sich die gesuchstellende Person an den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden.

Die Person, die Einsicht in Dokumente haben möchte, richtet ihr Gesuch an die zuständige Behörde. Jede Auskunft ist grundsätzlich kostenpflichtig, wobei die Gebühr vom Arbeitsaufwand abhängt. Gratis sind Auskünfte, die ohne Weiteres gegeben werden können.

5 Millionen jährlich

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt für die Bundesverwaltung und für Organisationen wie die Bundesbahnen SBB, die Post, die Kulturstiftung Pro Helvetia oder für den Schweizerischen Nationalfonds.

Ausgenommen dagegen sind die Nationalbank, die Bankenkommission, die Kranken- und Unfallversicherer, Stellen der AHV, der IV und der Arbeitslosenversicherung.

Der Bundesrat hatte die spruchreife Botschaft verschoben, um angesichts der roten Zahlen im Bundeshaushalt die finanziellen Auswirkungen des BGÖ zu überprüfen. Er rechnet mit fünf neuen Stellen und jährlich maximal 4,5 bis 5,5 Mio. Franken.

Kanton Bern als Pionier

Im Kanton Bern gilt das Öffentlichkeitsprinzip bereits seit 1995. Die befürchteten negativen Auswirkungen wie ein Ansturm auf die Amtsstellen oder ein unverhältnismässiger Aufwand blieben aus.

Nach Bern führten letztes Jahr Solothurn und Genf das Öffentlichkeitsprinzip ein. In den Kantonen Aargau, Tessin, Waadt, Zürich, Jura, Wallis, Schaffhausen, St. Gallen und Neuenburg ist man an der Arbeit.

In Europa kennen Schweden, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Norwegen, Irland und Ungarn das Öffentlichkeitsprinzip. Es gilt auch in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika.

swissinfo und Agenturen

Grundsätzlich erhält jede Person Auskunft und Zugang zu amtlichen Dokumenten.
Dieses Recht kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen verweigert werden.
Der Zugang zu Dokumenten ist kostenpflichtig.
Bern hatte 1995 als erster Kanton das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt.

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