TV3 muss Unterbrecher-Werbung einstellen
TV3 muss die Unterbrecherwerbung einstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Privatsenders abgewiesen und den Entscheid der Bundesbehörden bestätigt. Die Begründung lag vorerst nicht vor, da nur das Dispositiv veröffentlicht wurde. TV3 muss 3'000 Franken Gerichtskosten zahlen.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte vor gut einem Jahr die Unterbrechung von einstündigen Sendungen wie “Fohrler live”, “Räz” oder “Emergency Room” als unzulässig bezeichnet. Ebenso das Dazwischenschalten von Sendeblöcken mit Werbespots sowie Wetterbericht oder Publikumsspielen.
Das Bakom argumentierte, die einstündigen Produktionen seien in sich geschlossene Sendungen, die nach den Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes nicht unterbrochen werden dürften. Eine Unterbrechung sei nur bei Sendungen erlaubt, die mehr als 90 Minuten dauerten.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte diese Auffassung Ende vergangenen Juni geteilt, worauf TV3 ans Bundesgericht gelangte. Das Bundesgericht hat nun die Verwaltungsgerichts-Beschwerde von TV3 ebenfalls abgewiesen. Die höchstrichterliche Begründung stand vorerst aus.
swissinfo und Agenturen
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