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UBS/GV: Verweigerte Décharge bleibt ohne unmittelbare Wirkung (Zus)

Bern (awp/sda) – Die Ohrfeige, welche die UBS-Aktionäre der ehemaligen Führungscrew verpasst haben, schallte am Mittwoch durchs ganze Land. Am Tag danach bleibt vom historischen Coup der verweigerten Décharge wenig übrig: Konkrete Folgen drohen weder der Grossbank noch ihren Ex-Chefs.
UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger hatte schon an der Generalversammlung klar gestellt, dass der Verwaltungsrat keine Verantwortlichkeitsklage gegen die ehemalige Bank-Spitze führen werde. Der Erfolg eines solchen Schrittes sei ungewiss, zudem würden Gerichtsprozesse dem Ruf der Bank schaden, sagte er.
Von dieser Haltung ist das oberste Führungsgremium nicht über Nacht abgerückt – entsprechende Informationen waren am Donnerstag beim Geldinstitut auf Anfrage jedenfalls nicht erhältlich.
PROHIBITIVE KOSTEN
Ebenfalls unwahrscheinlich ist, dass Aktionäre Klage führen, wie der Berner Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz in einem Interview mit dem “St. Galler Tagblatt” sagte. Das sei “absolut undenkbar, da die Kostenfolgen für den Kläger prohibitiv sind”. Das heisst, dass sich die Aktionäre gar keinen Prozess gegen die UBS leisten können – mit Ausnahme jener, die kein Interesse daran haben.
Das beste Beispiel dafür ist die Anlagestiftung Ethos, die der UBS-Spitze seit Jahren zusetzt. Sie hatte schon früher Klagen gegen das UBS-Management verlangt. “Selbst kann Ethos keine Klage lancieren, das wäre zu teuer”, sagte Ethos-Direktor Dominique Biedermann am Mittwoch am Rande der Generalversammlung.
Auch die Sozialdemokraten haben einst mit einer Klage gegen die ehemaligen UBS-Chefs geliebäugelt. Man habe aber bald gemerkt, dass ein solcher Prozess die Möglichkeiten der Partei “bei weitem übersteigen” würde, sagte Fraktionschefin Ursula Wyss auf Anfrage.
Von der Eidgenossenschaft ist in der Angelegenheit ebenfalls nichts zu erwarten. Da sie keine Aktien an der Grossbank hält, ist sie gar nicht berechtigt, Verantwortlichkeitsklage gegen die ehemalige Führungsriege zu führen.
Strafrechtliche Schritte dürften weiterhin ausbleiben, hat die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft doch schon zwei Strafanzeigen abschlägig beantwortet. Ein genügender Anfangsverdacht für ein strafrechtliches Verhalten ist ihrer Meinung nach nicht gegeben, weshalb keine Untersuchung eröffnet werde.
STARKES SIGNAL
Für den Wirtschaftsrechter Kunz bleibt der Entscheid der UBS-Aktionäre aber “ein starkes Signal”. Bei der Signalwirkung dürfte es jedoch auch auf politischer Ebene bleiben. So hat der Entscheid etwa keinen unmittelbaren Einfluss auf die laufenden Untersuchungen des Parlaments, wie der Obwaldner FDP-Ständerat Hans Hess am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Hess ist Vizepräsident jener Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), welche die Vorkommnisse rund um die Finanzmarktkrise und die Übergabe von UBS-Kundendaten an die USA im letzten Jahr durchleuchtet. Er sieht sich durch den Entscheid der UBS-Generalversammlung bestärkt in seiner Arbeit.
“Die Aktionäre haben gezeigt, dass ihnen die Politik nicht ganz gleichgültig ist”, sagte Hess. Sie hätten gemerkt, dass sie nicht nur dann auf die Politik zurückkommen könnten, wenn sie Milliarden brauchten. Eine Möglichkeit, den überraschenden Entscheid direkt in die Untersuchungen der GPK-Arbeitsgruppe einfliessen zu lassen, sieht er aber nicht.
Diese sind ohnehin schon bald abgeschlossen: Der Bericht soll am 31. Mai publiziert werden. Von dessen Ergebnissen hängen die weiteren gesetzgeberischen Schritte zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems ab, aber auch die Frage nach der Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Darüber will das Parlament in der Sommersession entscheiden.

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