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UBS-STEUERAFFÄRE/Auch Ständeratskommission gegen Anwendung des Abkommens

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat soll das Amtshilfeabkommen mit den USA zur Beilegung des Streits um UBS-Bankdaten bis zur eventuellen Genehmigung durchs Parlament nicht anwenden. Diese nicht verbindliche Empfehlung richtet nun auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) an den Bundesrat.
Mit 6 gegen 3 Stimmen bei einer Enthaltung habe die APK dem Bundesrat empfohlen, das Abkommen nicht frühzeitig in Kraft zu setzen, sagte APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Mittwoch vor den Medien in Bern. Bereits am Dienstag hatte die Wirtschafskommission des Nationalrats (WAK) eine gleich lautende Empfehlung an den Bundesrat gerichtet.
Aus Sicht der APK-Mehrheit hat das Abkommen weder für die betroffenen Bankkunden und die Gerichte, noch für das Parlament Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Auch sei die Frage der rückwirkenden Anwendung nicht geklärt, sagte David und liess keinen Zweifel daran, dass er dagegen sei.
Obwohl die Empfehlungen von APK und WAK nur konsultativen Charakter haben, hielt David fest, dass sich beide angefragten Parlamentskommissionen einig seien, das Abkommen nicht vorzeitig anzuwenden.
Zur eigentlichen Frage, ob das Parlament das letzten August unterzeichnete Abkommen zwischen den USA und der Schweiz nachträglich genehmigen soll, hat sich die APK – wie auch die WAK – bislang noch nicht geäussert. Die APK will an ihrer Sitzung vom 27. Mai den Genehmigungsbeschluss des Bundesrats behandeln.
Nach Ansicht des Bundesrats ist die Genehmigung nötig, damit das Abkommen seine rechtliche Wirkung voll entfalten kann. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar entschieden, dass in rund 4200 vom Abkommen betroffenen Fällen von Steuerhinterziehung keine Amtshilfe geleistet werden dürfe, wie es im Abkommen vorgesehen war.
Durch das Abkommen sei nämlich die Amtshilfe nicht auf Fälle von Steuerhinterziehung erweitert worden. Möglich sei Amtshilfe deshalb nach wie vor nur bei Steuerbetrug.
Nach Einschätzung von APK-Präsident David ist die nachträgliche Genehmigung des UBS-Abkommens gefährdet. “Aufgrund des heutigen Diskussion erachte ich es als unsicher, ob das Abkommen vom Parlament genehmigt wird”, sagte er. Aus seiner perönlichen Sicht komme das UBS-Abkommen einer “fishing expedition” der Amerikaner gleich.
Entscheidend sei, wie der Bundesrat den Genehmigungsbeschluss nun ausgestalte. Er müsse darin den Bedenken Rechnung tragen und zumindest die rückwirkende Anwendung zur Zufriedenheit des Parlaments lösen. Zudem müsse er garantieren können, dass es zu keinem Eingriff in die Justizhoheit der Schweiz komme.
Noch keine Entscheide hat die APK zu Anträgen der SP gefällt, die Genehmigung des Abkommens an Bedingungen zu knüpfen. Die SP will den Vertrag nur genehmigen, wenn den Boni Grenzen gesetzt werden und die Problematik des Systemrisikos bei Grossbanken gelöst wird.
Laut David werden diese Entscheide erst am 27. Mai getroffen. Rein theoretisch könnten die Räte nämlich solche Bedingungen auch in den Genehmigungsbeschluss aufnehmen.
rt

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