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EU-kompatible Umsetzung in Sicht

Das Schweizer Parlament will trotz hoher Zuwanderung die Abkommen mit der EU nicht gefährden. Keystone

Bei der Umsetzung der "Masseneinwanderungs-Initiative" befindet sich das Schweizer Parlament auf der Zielgeraden. Die grosse Kammer (Nationalrat) ist am Montag in wesentlichen Punkten der Linie der kleinen Parlamentskammer (Ständerat) gefolgt. Die Zuwanderung soll vor allem durch Massnahmen zugunsten von Stellensuchenden im Inland gebremst werden, die mit dem Personenfreizügigkeits-Abkommen der EU vereinbar sind.

Bereits zum zweiten Mal hat sich am Montag die grosse Parlamentskammer über die Umsetzung der Initiative “gegen Masseneinwanderung” (MEI) gebeugt, die in der Schweiz seit dem Ja vom 9. Februar 2014 die politische Agenda dominiert. Während die Initiative eine Zuwanderungsbeschränkung mit Kontingenten und Höchstzahlen verlangt, spricht sich eine Mehrheit der Parlamentarier für eine Umsetzung aus, die das Personenfreizügigkeits-Abkommen (FZA) mit der EU nicht gefährden soll.

Einig sind sich beide Parlamentskammern, dass Stellensuchende im Inland bei der Stellenvermittlung einen gewissen Vorrang haben sollen. Von dieser Massnahme versprechen sie sich, dass weniger Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert würden, wenn offene Stellen vermehrt von Stellendsuchenden besetzt werden, die bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet sind.

Dass sich die Zuwanderung damit wesentlich einschränken lässt, glauben allerdings selbst die Befürworter nicht. Entsprechend gross ist seit Wochen die Empörung bei der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), welche die MEI lanciert hatte. Die SVP hat denn auch am Montag mit mehreren Minderheitsanträgen vergeblich versucht, den FZA-kompatiblen Vorschlag zu torpedieren.

Ihre Vertreter sprachen von Scheinlösungen, die zu einem Bürokratie-Monster führten, und von einer bedingungslosen Kapitulation vor der EU. Die SVP wollte die Zuwanderung mit Kontingenten und Höchstzahlen steuern, fand damit aber keine Mehrheit. Zu stark scheint die Absicht der meisten Parlamentarier, die bilateralen Abkommen mit der EU nicht durch eine wortgetreue Umsetzung der MEI zu gefährden.

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Während sich eine Mehrheit des Nationalrats in der letzten Session für einen “Inländer-Vorrang light” entschieden hatte, der von den Arbeitgebern lediglich eine Meldepflicht an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorsah, sprach sich die Mehrheit des Ständerats für einen etwas strengeren Vorrang aus.

Gemäss dem ständerätlichen Modell sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die von den RAV vorgeschlagenen Stellensuchenden zu Bewerbungsgesprächen einzuladen und eine Nichtanstellung schriftlich zu begründen.

Nur noch ein Monsterlein?

Das sei ein “Bürokratie-Monster”, wetterten danach die Wirtschaftsverbände, die vor allem wegen der Begründungspflicht eine Lawine von Rechtsfällen auf die Arbeitgeber zukommen sahen. Eine Mehrheit des Nationalrats teilte am Montag offenbar diese Bedenken und kippte die Begründungspflicht wieder aus der Vorlage.

Verschiedene Elemente des ständerätlichen Modells sollen aber beibehalten werden. Dazu gehören – abgesehen von der Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit, sowie dem exklusiven Zugang inländischer Arbeitsloser zu den Inseraten – auch die Pflicht für Arbeitgeber, geeignete Stellensuchende zum Bewerbungsgespräch einzuladen. Arbeitgeber sollen aber das Recht haben, solche Gespräche abzulehnen, wenn sie begründen können, dass vorgeschlagene Bewerber nicht den fachlichen Qualifikationen entsprechen.

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In inoffiziellen Stellungnahmen hatte die EU in den letzten Wochen hier und dort durchblicken lassen, dass sie eine Umsetzung im Rahmen eines Vorrangs für Stellensuchende akzeptieren könnte.

Noch nicht im “Trockenen”

Der Verfassungsartikel zur MEI verlangt, dass das Volksbegehren bis am 9. Februar 2017 umgesetzt sein müsse. Eine fristgerechte Umsetzung ist auch Bedingung für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls.

Eine EU-kompatible Umsetzung der Initiative soll noch während der laufenden Session verabschiedet werden, um die Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020 zu sichern. Und Voraussetzung dafür ist die Ratifikation des Kroatien-Protokolls. 

Die Schlussabstimmung zum Umsetzungsgesetz findet am letzten Tag der Wintersession statt.

Zum Scheitern gebracht werden könnte die Umsetzung auch durch ein Referendum. Die SVP hat sich allerdings immer noch nicht zur Frage geäussert, ob sie nun das Referendum ergreifen wird.

Hängig ist auch noch die sogenannte RASA-Initiative (“Raus aus der Sackgasse”), die verlangt, dass der Artikel zur MEI ersatzlos aus der Verfassung gestrichen wird.

Der Bundesrat (Regierung) hatte bereits im Oktober bekannt gegeben, dass er einen Gegenvorschlag zu RASA unterbreiten wird, sollte das Parlament eine Umsetzung der MEI verabschieden, die stark vom Verfassungsartikel entfernt sei.

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Radio SRF: Nationalrat schwächt Umsetzung der Zuwanderungsinitiative ab (Heute Morgen vom 6. Dezember 2016)


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