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UNO-Menschenrechtsrat verurteilt Israel

Israelische Panzer schiessen im Gazastreifen auf ein palästinensisches Dorf. Keystone

Das neue UNO-Gremium in Genf hat in einer Resolution die israelische Militäraktion als Verstoss gegen die Menschenrechte palästinensischer Zivilisten verurteilt.

Die Schweiz enthielt sich der Stimme. Sie war mit dem Vorschlag unterlegen, auch den Fall des von Palästinensern verschleppten israelischen Soldaten zu erwähnen.

Im Text vom Donnerstag wird die grosse Sorge über die Verletzung des internationalen Menschenrechtes durch Israel als “Besatzungsmacht” zum Ausdruck gebracht. Israel wurde zum Stopp seines militärischen Vorgehens aufgefordert.

Kritisiert wurden insbesondere die Verhaftung von palästinensischen Ministern und Parlamentariern sowie Militäraktionen gegen Ministerien und die Zerstörung der Infrastruktur in den palästinensischen Gebieten.

Der Rat sprach sich ferner dafür aus, dass der UNO-Berichterstatter für Menschenrechte in Palästina, John Dugard, zu einer dringlichen Mission in die Region reisen soll, um die Lage vor Ort zu untersuchen.

Vorstoss der Schweiz gescheitert

Ein Vorstoss der Schweiz, ausdrücklich auch die bewaffneten palästinensischen Kräfte aufzufordern, die Menschenrechte zu akzeptieren, wurde nicht weiter verfolgt. In der Abstimmung enthielt sich die Schweiz deshalb der Stimme.

Dagegen heisst es jetzt, der Rat “fordert alle betroffenen Parteien auf, die Regeln des internationalen Menschenrechts zu respektieren, von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung abzusehen und alle Kriegs- und Zivilgefangenen unter allen Umständen im Einklang mit den Genfer Konventionen zu behandeln”.

“Der Text zeigt eine gewisse Besorgnis über Praktiken, welche die Schweiz wiederholt verurteilt hat”, sagte der Schweizer UNO-Botschafter Blaise Godet. Aus diesem Grund habe die Schweiz die Resolution nicht abgelehnt, sondern sich der Stimme enthalten.

EU dagegen

Die umstrittene Resolution zur Lage der Menschenrechte in den Autonomiegebieten wurde von 29 der 47 Mitgliedländer angenommen. 11 stimmten dagegen. Die Resolution war von Mitgliedern der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) und arabischen Staaten eingebracht worden.

Die EU-Staaten lehnten die Resolution geschlossen ab. Sie kritisierten, dass diese zu einseitig gegen Israel ausgerichtet sei. Auch die USA und natürlich Israel, die beide dem im März vom UNO-Sicherheitsrat gegründeten Menschenrechtsrat nicht angehören, wiesen die Resolution zurück. Die Schweiz enthielt sich der Stimme.

SIG bedauert Resolution

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bedauerte die Verabschiedung der Resolution. Der UNO-Menschenrechtsrat sei in die alten Muster seiner Vorgängerin, der UNO-Menschenrechtskommission, gefallen, sagte Alfred Donath, Präsident des SIG.

Die Stimmenthaltung der Schweiz wertete Donath dagegen positiv. “Das ist ein ermutigendes Zeichen”, sagte Donath. Der SIG hatte die Position der Schweiz im Nahost-Konflikt zuvor in einem Brief an Aussenministerin Calmy-Rey kritisiert und von einer einseitigen Parteinahme gegen Israel gesprochen.

Scharfe Kritik an Israel

Die Schweiz hatte am Montag das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen scharf kritisiert. Verschiedene Aktionen der israelischen Armee verletzten den “Grundsatz der Verhältnismässigkeit”, hatte das Schweizerische Aussenministerium (EDA) erklärt.

Israel habe zudem “notwendigen Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung” nicht getroffen. Weiter verurteilte die Schweiz die “willkürliche” Verhaftung von palästinensischen Volksvertretern und Ministern.

swissinfo und Agenturen

Die Resolution wurde an der ersten ausserordentlichen Sitzung des UNO-Menschenrechtsrates verabschiedet, der seit Mittwoch in Genf tagt.
Die Session wurde auf Antrag der arabischen Staaten einberufen. Diese wurden u. a. von China, Russland und Südafrika unterstützt.
Zur Abhaltung einer ausserordentlichen Sitzung braucht es die Zustimmung von einem Drittel der 47 Staaten, die im Menschenrechtsrat sitzen.

Er tritt an Stelle der diskreditierten UNO-Menschenrechtskommission. Der Vorschlag stammte von der Schweiz.

Sitz des UNO-Menschenrechtsrates ist Genf, wo er dreimal jährlich tagt. In Krisenfällen sind Sondersessionen möglich.

Das neue Gremium untersteht direkt der UNO-Generalversammlung.

Der Rat zählt 47 Mitgliedländer, darunter die Schweiz, die am 9. Mai für drei Jahre gewählt worden war. Das Mandat kann einmal auf maximal sechs Jahre verlängert werden.

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