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Unterstützung von Auslandschweizern abgesichert

Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen oder in Not geratenen Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen sowie eine Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Die gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bekannt. Die neue Verordnung über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland fasst zwei bisherige Verordnungen zusammen.

Erstens jene über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer. Zweitens die bisher direkt auf die Verfassung gestützte und befristete Verordnung über die finanzielle Hilfe an Schweizerinnen und Schweizer, die vorübergehend im Ausland weilen.

Zu den Unterstützungen, die gewährt werden, gehören unter anderem einmalige oder periodische Hilfen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie die Übernahme von Heimreisekosten und Überbrückungs-Hilfen an Touristen, die in eine Notlage geraten sind.

Die Rahmenbedingungen für die finanziellen Unterstützungen an Auslandschweizer-Institutionen werden vom Bundesrat nun in einem zweiten Schritt ebenfalls angepasst.

swissinfo.ch und Agenturen

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