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Urteilsbestätigung für “Todespfleger”

Der so genannte Todespfleger rechts im Bild, sitzt neben Staatsanwalt Horst Schmitt. Keystone

Das Luzerner Obergericht hat die lebenslängliche Zuchthausstrafe für den sogenannten "Todespfleger" bestätigt.

Im Gegensatz zur ersten Instanz qualifizierte es aber nicht alle, sondern nur sieben der 22 Tötungen als Mord.

Das Kriminalgericht Luzern hatte in erster Instanz vor einem Jahr den ehemaligen Pfleger wegen 22-fachen Mordes sowie drei vollendeten und zwei unvollendeten Mordversuchen für schuldig befunden.

Der Staatsanwalt, der nur eine Minderheit der Tötungen als Mord einstufte, hatte 17 Jahre Zuchthaus gefordert. Die lebenslängliche Zuchthausstrafe ist nun in zweiter Instanz bestätigt worden.

Für den Verteidiger war dagegen keine der Tötungen Mord, weshalb er Berufung eingelegt hatte. Er machte vor dem Obergericht geltend, seinem Mandanten fehle die für einen Mörder typische skrupellose Gesinnung.

27 Demenzkranke zwischen 66 und 95 Jahren

Der heute 37-Jährige tötete zwischen 1995 und 2001 in Innerschweizer Heimen als Pfleger demenzkranke Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren. Er gestand, insgesamt 27 Menschen mit Beruhigungsmitteln vergiftet und wenn nötig mit einem Plastiksack erstickt zu haben.

Das fünfköpfige Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn dafür zu lebenslänglichem Zuchthaus wegen Mordes in 22 Fällen, Mordversuchs in drei Fällen und unvollendeten Mordversuchs mit Rücktritt in zwei Fällen.

75’000 Franken Schmerzensgeld

Der Verurteilte muss zudem 75’000 Franken Genugtuung an die Angehörigen von vier Opfern zahlen und die Gerichtskosten von 191’000 Franken übernehmen. Dem Angeklagten waren über 1300 Tage Untersuchungshaft beziehungsweise vorzeitiger Strafvollzug angerechnet worden.

Staatsanwalt Horst Schmitt hatte 17 Jahre Zuchthaus wegen 5-fachen Mordes, 19-facher vorsätzlicher Tötung und 3 vollendeten Tötungsversuchen gefordert. Strafmindernd beurteilte er nur den Umstand, dass der Pfleger vollumfänglich geständig war und Taten aufdeckte, die sonst verborgen geblieben wären.

Auf dem vollen Geständnis des Todespflegers hatte im Januar 2005 auch Verteidiger Hans Jörg Wälti seine Strategie aufgebaut. Im Gegensatz zur Anklage sah Wälti den Tatbestand des Mordes in keinem Fall erfüllt. Er beantragte eine Verurteilung im Ermessen des Gerichts wegen 22-facher vorsätzlicher Tötung, eines Versuchs sowie einen Freispruch in vier Fällen.

“Gott gespielt”

Der Pfleger hatte im Januar 2005 angegeben, aus Mitleid aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Er sei mit der Langzeitpflege der demenzkranken Menschen total überfordert gewesen.

Im Schlusswort des Prozesses vom vergangenen Jahr sagte er aus, er habe “Gott gespielt” und entschuldigte sich bei den Angehörigen. Das Obergericht akzeptierte das vorgebrachte Mitgefühl aber nicht durchwegs.

Mitleid sei kein klarer Begriff, sagte Gerichtspräsident Ruedi Isenschmid. Nur bei schwerstkranken oder dem Tode nahen Menschen sei das Mitgefühl nachvollziehbar gewesen.

swissinfo und Agenturen

Der Verurteilte wuchs in der Innerschweiz auf und zog nach der Scheidung der Eltern mit Mutter und Schwester nach Deutschland.

Eine dreijährige Kommunikations-Elektroniker-Lehre bei der Deutschen Post brach er ab.

Danach folgten zwei Jahre Ausbildung zum Tanzlehrer, ohne Abschluss. 1990 kehrte er in die Schweiz zurück, wo er als Tanzlehrer-Assistent tätig war.

Ende 1992 bildete er sich zum Grundpflege-Helfer aus, im Betagtenheim “am Schärme” in Sarnen (OW). Später Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger.

Danach arbeitete er in verschiedenen Institutionen bis zu seiner Festnahme im Sommer 2001.

Das Luzerner Obergericht bestätigte das Urteil auf Grund des Prozesses, der am 21. Januar 2005 in Emmenbrücke (LU) stattfand.
Das Gericht hatte den Krankenpfleger für 22 Morde verantwortlich gemacht.
Der Angeklagte gestand nach seiner Verhaftung 27 Fälle.
Er wurde zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.
Ausserdem muss er den Betroffenen 75’000 Fr. Schmerzensgeld bezahlen und die Gerichtskosten von 191’000 Fr. übernehmen.
Er war am 28. Juni 2001 verhaftet worden und sass bisher bereits über 1500 Tage Gefängnis ab.

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