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Ventilklausel gegen EU-Zuwanderung?

Der Bundesrat schliesst nicht aus, zur Begrenzung der Zuwanderung aus dem EU-Raum nächstes Jahr die 'Ventilklausel' (Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen) anzuwenden. Die Parteien reagieren unterschiedlich.

Der Bundesrat hat am Freitag eine Aussprache über die Zuwanderung geführt. Er will die Lage auf dem Arbeitsmarkt genau beobachten und im Frühjahr prüfen, ob per 1. Juni allenfalls die Ventilklausel zur Beschränkung der Zuwanderung aus der EU angewendet werden muss.

Seit Juni 2007 gilt für Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit. Die Schutzklausel erlaubt es der Schweiz aber, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen.

Vergangenen Sommer hatte der Bundesrat darauf verzichtet, von der Klausel Gebrauch zu machen. Er begründete dies damit, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe.

Die jüngsten Zuwanderungsstatistiken zeigen nun einen deutlichen Rückgang aus EU-17- und EFTA-Staaten. Wie erwartet habe sich die Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt zeitverzögert in einer schwächeren Zuwanderung niedergeschlagen, schreibt das Bundesamt für Migration.

Keine aktuellen Zahlen liegen zur Rückwanderung vor. Diese werden erst Ende Dezember veröffentlicht. Zwischen September 2008 und August 2009 kehrten rund 54’000 EU-Bürger in ihre Staaten zurück, während 138’000 einwanderten.

swissinfo.ch und Agenturen














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