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Verbesserter Schutz missbrauchter Kinder in Strafverfahren

In der Schweiz werden sexuell missbrauchte Kinder in Strafverfahren besser geschützt. Der Nationalrat hat am Dienstag (20.03.) eine entsprechende Gesetzesänderung bereinigt und eine letzte Differenz zum Ständerat bei der Frage der Beschwerde-Legitimation ausgeräumt.

Die von beiden Kammern verabschiedete Änderung des Opferhilfe-Gesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative von Christine Goll (SP/ZH) aus dem Jahr 1994 zurück.

Sie soll im Wesentlichen dazu führen, dass missbrauchte Kinder in einem Strafverfahren nicht ein zweites Mal traumatisiert und in Einvernahmen und Prozessen besser geschützt werden können. Als besonders heikel gilt in diesem Zusammenhang die Gegenüberstellung von Beschuldigten und ihren Opfern, weshalb die Gesetzesrevision grundsätzlich ein Verbot derartiger Konfrontationen vorsieht.

Die Beschwerdelegitimation, die künftig auch Entscheide zur Nichteinstellung eines Verfahrens umfasst, steht dabei den Beschuldigten sowie den Opfern und der Staatsanwaltschaft zu. Die neuen Schutzregeln sollen allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu Gute kommen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Das minderjährige Opfer darf dabei höchstens zwei Mal einvernommen, und die Befragungen müssen durch speziell ausgebildete Beamtinnen oder Beamte durchgeführt und auf Video aufgezeichnet werden. Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn das Interesse des Kindes dies zwingend verlangt.

swissinfo und Agenturen

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