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Verjährungs-Frist für Sexualdelikte verlängert

Keystone

Sexualdelikte mit Kindern können künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat verfolgt werden. Beide Kammern des Schweizer Parlaments haben der Verschärfung des Sexualstrafrechts zugestimmt.

Die schwersten Sexualstraftaten, die mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht sind, verjähren neu erst nach 30 Jahren. Falls die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt ist, beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre, sieben Jahre sind es bei mit anderen Strafen bedrohten Taten.

In jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr dauert die Verfolgungsverjährung, wenn Kinder unter 16 Jahren und unmündige Abhängige von sexuellen Handlungen oder schweren Verbrechen gegen Leib und Leben betroffen sind. Bei Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht.

Die neue Regelung zur Verjährung wird damit schon vor der entsprechenden Revision des Strafgesetzbuches eingeführt.

Neu soll auch der Besitz harter Pornografie verboten sein. Die Grosse Kammer, der Nationalrat, ist am Mittwoch (06.06.) dem Ständerat gefolgt. Auch bei der Frage der Verjährung folgte er der Kleinen Kammer.

Bei der harten Pornografie (Handlungen mit Kindern, Tieren, Gewalt, menschlichen Ausscheidungen) wird neu auch der Besitz strafbar. Nur der Konsum bleibt straffrei. Damit folgt die Schweiz internationalen Forderungen und Einwänden der Strafvollzugs-Behörden.

Vor allem erhoffe man sich, dass die Verschärfung die Nachfrage beeinflusst und damit die Produktion von Kinderpornografie. Mit der Verschärfung geht es um eine unerlässliche Prävention für die Kinder.

swissinfo und Agenturen

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