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Versichertenkarte für Patienten bald obligatorisch

Patienten werden die Versichertenkarten künftig auch in Apotheken vorweisen müssen. Keystone

Ab 2009 müssen alle Patienten ihre Versichertenkarte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen.

Mit der Versichertenkarte will der Bundesrat die Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung vereinfachen.

Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch angeordnet, dass jeder Patient, jede Patientin eine Versichertenkarte haben muss. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitet derzeit die Verordnungsbestimmungen dazu vor.

Mit der Karte soll die Abrechnung von medizinischen Leistungen vereinfacht und die Effizienz erhöht werden.

Das Parlament hatte im Herbst 2004 mit einem Artikel im Krankenversicherungsgesetz (KVG) die rechtliche Grundlage dazu geschaffen.

Im Kreditkartenformat

Dank der elektronischen Erfassung der Versicherten-Daten (Name der versicherten Person, Sozialversicherungsnummer, Name der Krankenkasse) soll der administrative Aufwand bei der Abrechnung reduziert werden. Fehler in der Datenerfassung und Rückfragen werden so vermieden.

Im Verlaufe des Jahres 2008 erhalten alle Versicherten von ihrer Kasse einen Ausweis im Kreditkartenformat. Die Daten sind auf der Karte gespeichert.

Für die Leistungserbringer sind sie über eine Datenbank abrufbar. So können Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der Abrechnung elektronisch erfassen.

Freiwillige Zusatzangaben

Auf freiwilliger Basis erhalten die Versicherten zudem die Möglichkeit, gewisse medizinische Angaben wie aktuelle Krankheiten, Unfallfolgen oder Allergien auf der Karte zu speichern.

Diese Daten müssen von einem dazu berechtigten Leistungserbringer erfasst werden – in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin.

Von dieser Möglichkeit erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Qualität und der Sicherheit in der medizinischen Versorgung, insbesondere in Notfallsituationen.

Mit dem Angebot werden weder bestehende Ausweise ersetzt, noch wird ein elektronisches Patientendossier eingeführt.

Vielmehr können die Patientinnen und Patienten im Notfall oder bei geplanten Konsultationen den Leistungserbringern wichtige Informationen über ihre Person und ihre Gesundheit zugänglich machen.

Jeder Zusatzeintrag ist für die versicherte Person freiwillig und kann auf Wunsch jederzeit gelöscht werden.

Datenschutz gewährleistet

Die persönlichen Daten sind als “Mitteilung” oder “Hinweis zur Beachtung” zu verstehen. Die Informationen sind nicht gleichwertig mit einem ärztlichen Überweisungsbericht. Dennoch können die Patienten die Daten auf der Karte mit einem PIN-Code schützen.

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten die Krankenkassen keinen Einblick in die persönlichen medizinischen Daten der Versicherten.

Die Leistungserbringer ihrerseits sind nicht verpflichtet, ihren Patienten die Aufnahme der medizinischen Daten auf die Versichertenkarte anzubieten.

swissinfo und Agenturen

Die Versichertenkarte ist eine Art Identitäts-Kreditkarte, mit Daten zu Blutgruppe, Allergien, Krankheiten und laufenden Behandlungen.

Ziel der Einführung ist die bessere Kommunikation zwischen Leistungs-Erbringern und Versicherten.

Sie wurde erstmals im Tessin in der Region um Lugano zwischen 2004 und 2006 getestet.

Im vergangenen Januar hat sich die Konferenz der kantonalen Gesundheits-Direktoren verpflichtet, diese Karte zu unterstützen.

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