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VERSICHERUNGEN/EU: Gleiche Tarife für Mann und Frau

LUXEMBURG (awp international) – Bei der Versicherung müssen Frauen den Männern gleichgestellt sein: Ihre Beiträge dürfen sich nicht nach dem Geschlecht richten. Die Versicherungskonzerne müssen künftig Unisex-Tarife anbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-236/09). Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als “Risikofaktor” für Versicherungsbeiträge diskriminiere Frauen und sei deswegen ungültig. Die Richter geben der Branche eine Frist für die Umstellung bis 21. Dezember 2012. Nach dem Urteil könnten die Tarife für alle Versicherten teurer werden, warnt die Branche. Die EU-Kommission und Verbraucherschützer begrüssten dagegen das Urteil.
Nach dem EU-Recht müssen Männer und Frauen grundsätzlich gleich behandelt werden, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln. So werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. Weil Frauen statistisch gesehen einige Jahre älter als Männer werden, zahlen sie zum Beispiel höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.
Laut EU-Kommission erlauben derzeit alle 27 EU-Länder geschlechtsspezifische Tarife. Acht EU-Länder wie die Niederlande und Belgien hätten bereits auf Unisex-Tarife für Autoversicherungen umgestellt. Deutschland ist noch nicht dabei. Nach Ansicht der obersten europäischen Richter läuft die bei Versicherungen übliche Ausnahmeregel “der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen”.
Ob auch bestehende Altverträge künftig ungültig sind, liessen die Richter in dem Urteil offen. Klar ist, dass nach dem Stichtag keine Neuverträge mit Ausnahmeklausel mehr erlaubt sind. “Auch in nächster Zeit sollten Versicherte keine Neuverträge mehr mit dieser Klausel abschliessen”, sagte ein Gerichtssprecher. Auch Verbraucherschützer raten unterdessen, laufende Versicherungen nicht vorzeitig zu kündigen, da für jeden neuen Vertrag Abschlusskosten anfielen und die neuen Tarifstrukturen noch nicht feststünden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin begrüsste das Urteil, befürchtet allerdings, dass die Tarife nun zunächst für alle teurer werden könnten. “Frauen und Männer werden nun nicht mehr in statistische Sippenhaft genommen”, sagte vzbv-Versicherungsreferent Lars Gatschke der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Stärkeren Einfluss als das einfach zu erhebende Geschlecht hätten andere Faktoren wie Lebensgewohnheiten oder ein mögliches Suchtverhalten. Sollte es zu Beitragsanhebungen kommen, müssten die Aufsichtsbehörden genau hinschauen. Falls höhere Überschüsse anfallen sollten, müssten sie zu 90 Prozent bei den Verbrauchern landen.
Die Versicherungsbranche kritisierte die Entscheidung. Der Europäische Versicherungsverbund CEA sprach von “schlechten Nachrichten für die Versicherten”. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte, im Schnitt würden die Beiträge steigen, weil der Geschlechtermix als neues Risiko in die Kalkulation eingehe. “Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt”, kritisierte der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Die Versicherten hätten von der Klausel durch allgemein niedrigere Prämien profitiert.
Der Düsseldorfer Versicherer Ergo, zu dem auch die Deutsche Krankenversicherung (DKV) gehört, verteidigt die Unterscheidung von Frauen und Männern etwa in der privaten Krankenversicherung: “Da sind die Unterschiede ja wirklich krass”, sagte Sprecherin Sybille Schneider. “Frauen leben länger und gehen häufiger zum Arzt, verlangen also auch mehr Leistungen.” Deswegen müssten sie auch höhere Beiträge bezahlen. Beim Monatsbeitrag in der in der Kranken-Vollversicherung mache dies 30 bis 50 Euro aus.
“Alle Verbraucher müssen gleich behandelt werden”, kommentierte EU-Justizkommissarin Viviane Reding das Urteil und sprach von einem “historischen Moment”. Die EU habe sich das Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Reding kündigte ein Treffen mit Vertretern grosser Versicherungen an, um die Auswirkungen des Urteils zu erörtern, darunter werden wohl Konzerne wie Allianz oder Axa sein.
Das Gericht verwies auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004, die geschlechtsneutrale Prämien schon von 2007 an verlange und eine Überprüfung nach fünf Jahren – also Ende 2012 – vorsehe. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn das Geschlecht ein “bestimmender Risikofaktor” ist und dies durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten./mt/DP/stw

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