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Verurteilung von Genozid-Leugner Perincek bestätigt

Keystone

Der türkische Politiker Dogu Perincek ist für seine Genozid-Leugnungen an den Armeniern von der Waadtländer Justiz zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.

Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Damit bleibt es bei einer bedingten Geldstrafe und einer Busse für den Präsidenten der türkischen Arbeiterpartei.

Dogu Perincek, der heute 65-jährige Präsident der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 in Lausanne, in Opfikon im Kanton Zürich und in Köniz bei Bern in Vorträgen den Völkermord von 1915 an den Armeniern im Osmanischen Reich als “internationale Lüge” bezeichnet.

Das Strafgericht des Bezirks Lausanne sprach ihn dafür im vergangenen März wegen Rassendiskriminierung schuldig.

Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken und eine Busse von 3000 Franken. Zudem wurde er verurteilt, der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) 1000 Franken Genugtuung zu zahlen und die Verfahrenskosten zu übernehmen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im Juni.

Richter ist nicht Historiker

Das Bundesgericht hat die von Perincek dagegen erhobene Beschwerde nun abgewiesen. Dieser hatte der Waadtländer Justiz vorgeworfen, nicht ausreichend abgeklärt zu haben, ob die Geschehnisse von 1915 bis 1917 tatsächlich als Völkermord qualifiziert werden könnten.

Laut den Lausanner Richtern ist es indessen nicht die Aufgabe der Gerichte, selber Geschichtsforschung zu betreiben. Zu beantworten sei vom Richter vielmehr die Frage, ob bezüglich der Qualifikation eines Ereignisses als Völkermord in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein historischer Konsens bestehe.

Konsens bedeutet nicht Einstimmigkeit

Ein solcher Konsens habe von der Waadtländer Justiz in Bezug auf den Genozid an den Armeniern bejaht werden dürfen. Die Gerichte hätten ihre Überzeugung auf Erklärungen zur politischen Anerkennung des armenischen Genozids abgestützt, die ihrerseits auf einem breiten wissenschaftlichen Konsens beruhen würden.

Perincek habe nichts Konkretes vorgebracht, das dies in Frage stellen könnte. Keine Rolle spiele etwa, dass gewisse Staaten den Genozid an den Armeniern nicht öffentlich verurteilt hätten. Das sei auch beim Holocaust der Fall. Konsens bedeute im Übrigen nicht Einstimmigkeit.

Rassistische Motive

Weiter steht laut Bundesgericht fest, dass Perincek aus rassistischen und nationalistischen Motiven gehandelt hat. So habe er etwa erklärt, seine Meinung auch dann nicht ändern zu wollen, wenn eine neutrale Kommission bestätigen sollte, dass der Genozid tatsächlich stattgefunden habe.

Zudem habe er die Armenier als “Aggressoren gegen das türkische Volk” beschrieben. Schliesslich verletze die Verurteilung auch nicht die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Meinungsäusserungsfreiheit, zumal Perinceks Bestrafung auch den Schutz der Menschenwürde der Armenier bezwecke.

Gang nach Strassburg angekündigt

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts will Dogu Perincek an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangen.

Der Gang nach Strassburg sei selbstverständlich, sagte sein Anwalt Laurent Moreillon am Mittwoch. Es gehe um eine Prinzipienfrage. Von Perincek habe er zwar noch keine offizielle Stellungnahme erhalten. Er wisse aber, dass sein Klient die Sache nicht auf dem Entscheid aus Lausanne beruhen lassen werde.

Die türkische Botschaft in Bern wollte am Mittwoch noch keine Stellung nehmen zum Bundesgerichtsentscheid.

“Eine Weltpremiere”

Laut der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) ist die Verurteilung von Dogu Perincek in der Schweiz “eine Weltpremiere”. Soweit bekannt, habe erstmals ein Gericht eine Verurteilung wegen Leugnung des Armenier-Völkermordes ausgesprochen.

Der Entscheid des Bundesgerichts sei wegweisend, heisst es in einer Mitteilung am Mittwoch. Das Gericht lasse ebenso wie die Vorinstanzen keinen Zweifel offen, dass die Ereignisse von 1915 als Genozid im Sinn der UNO-Völkermordkonvention von 1948 gelten würden.

Die Schweizer Justiz habe ihre Unabhängigkeit bewiesen und sich nicht von Druckversuchen beeinflussen lassen, namentlich seitens der Türkei, so die GSA.

“Wertvoller Gesetzesartikel”

Der “viel geschundene” Schweizer Gesetzesartikel zur Verhütung von Rassismus sei nützlich und wertvoll, schreibt die GSA. Das just am Tag der Nicht-Wiederwahl von Christoph Blocher gefällte Urteil zeige, dass die vom Justizminister angeregte Revision des Gesetzes nicht nötig sei.

Blocher hatte im vergangenen Mai Vorschläge für eine Änderung der Antirassismus-Strafnorm präsentiert. Unter anderem hätte demnach das Leugnen von Völkermorden gar nicht mehr oder nur in eingeschränktem Mass unter Strafe gestellt werden sollen.

Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, zeigte sich gegenüber Schweizer Radio DRS ebenfalls befriedigt vom Entscheid aus Lausanne. Über das Gericht sei nun eine Bestätigung dessen erfolgt, was das Gesetz ursprünglich gemeint habe, nämlich dass ein Genozid nicht verleugnet werden dürfe.

swissinfo und Agenturen

Der Genozid am armenischen Volk fand während dem Ersten Weltkrieg statt.

Das armenische Siedlungsgebiet war zwischen dem Osmanischen Reich und Russland geteilt.

Die osmanischen Behörden deportierten ab April 1915 Armenier in die Wüste Mesopotamiens.

Nach armenischen Angaben starben dabei etwa 1,5 Millionen Menschen.

Die Antirassismus-Strafnorm (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) wurde 1994 in einer Volksabstimmung mit 54,7% Ja-Stimmen angenommen und trat 1995 in Kraft.

Sie verbietet, öffentlich zu Hass oder Diskriminierung von Menschen aufzurufen, die anderen Rassen, Ethnien oder Religionen angehören. Ebenfalls unter Strafe gestellt ist das Leugnen von Völkermorden.

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