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Vier Jahre Gefängnis für “Hanf-Guru”

Ein Polizist beim Begutachten einer Hanfplantage im Tessin. Keystone

Ein Australier ist in Lugano zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er war massgeblich an der Zucht von Cannabis-Pflanzen im Tessin beteiligt.

Mit dem erstinstanzlichen Urteil wird ein klares Exempel statuiert. Tessin ist im schweizerischen Vergleich zum Hardliner in Sachen Hanfbusiness mutiert.

Es ist das härteste Urteil, das ein Schweizer Gericht je wegen Handel mit Cannabis gefällt hat. Zu 4 Jahren Gefängnis und 10 Jahren Landes-Verweis verurteilte das Geschworenengericht Lugano einen 40-jährigen Australier.

Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte B. eine entscheidende Rolle im Tessiner Hanfgeschäft der 90er Jahre gespielt und geholfen hatte, rund fünf Tonnen Hanf auf den nationalen und internationalen Cannabis-Markt zu bringen.

Keine persönliche Bereicherung

Das Gericht blieb zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, weil der Angeklagte de facto von einem flüchtigen Kompagnon gegen Ende seiner Aktivitäten übers Ohr gehauen wurde und sich daher nicht persönlich bereichern konnte.

Deshalb wurde auch auf die vom Staatsanwalt geforderte Schadenersatz-Summe von 5 Mio. Franken verzichtet.

Forscher ohne Kenntnisse über Weiterverarbeitung?

Kein Gehör fand das Plädoyer des Verteidigers, der B. als Biologen beschrieb, der von den Niederlanden ins Tessin gekommen sei, um wissenschaftlich an Hanfpflanzen zu forschen, die für industrielle Produkte wie Kosmetika oder den therapeutischen Einsatz bestimmt gewesen seien.

Nur zu diesem Zweck habe er die Firma GBT gegründet. B., der auf die Zucht von Samen und Setzlingen spezialisiert war, hatte während des Prozesses stets argumentiert, nicht gewusst zu haben, was mit den Pflanzen bei der Weiterverarbeitung geschah.

Allerdings wurde er durch einen Zeugen schwer belastet. Der erzählte, dass alle gewusst hätten, dass der Stoff zum Rauchen bestimmt gewesen sei. Das Gericht war denn auch überzeugt, dass die GBT nur zu Tarnzwecken gegründet worden war.

Verschärfte Praxis im Tessin

Es ist die zweite hohe Haftstrafe im Tessin gegen Akteure des Hanfbusiness innerhalb kurzer Zeit. Erst im Januar war der Besitzer eines Hanfladens von Chiasso zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Schweizer Hanfkoordination (SHK) verfolgt die hohen Haftstrafen mit grosser Sorge. Das Tessin sei lange der liberalste Kanton im Umgang mit Hanfanbau und -verkauf gewesen, heisst es bei der SHK. Insofern sei der Schein der Legalität erweckt worden. Inzwischen würden im Tessin die landesweit höchsten Strafen in Zusammenhang mit Hanfgeschäften gefällt.

Seit 1995 waren im Tessin Hanfläden und Hanfkulturen wie Pilze aus dem Boden geschossen. Erst 2003 gingen die Behörden entschieden gegen das Business vor, obwohl die Geschäfte seit Jahren bekannt waren. Alle 75 Hanfläden wurden geschlossen und allen Anbauflächen – ob auf offenem Feld, in Gewächshäusern, oder in Wohnungen mit Kunstlicht – der Garaus gemacht.

swissinfo, Gerhard Lob

Die Schweizer Regierung will den Konsum von Cannabis Produkten tolerieren und den Anbau von Hanf reglementieren und kontrollieren.

Die Gesetzesvorlage ist im Parlament umstritten.

Der Ständerat (Kantonskammer) hat der Legalisierung am 2. März mit 28 zu 12. Stimmen zugestimmt.

Der Nationalrat (Volkskammer) jedoch war im vergangenen Herbst nicht auf die Vorlage eingetreten.

Nun geht das neue Cannabis-Gesetz noch einmal in den Nationalrat.

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