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Viertes Abkommen zur Doppelbesteuerung

Die Schweiz und Norwegen haben in Oslo das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Neben der Ausweitung der Amtshilfe sind die Verhandlungen mit Norwegen zu weiteren Anpassungen genutzt worden.

Um von der so genannten “grauen Liste” der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gestrichen zu werden, muss die Schweiz zwölf neue DBA mit erweiterter Amtshilfeklausel nach OECD-Standard unterzeichnen. Norwegen ist nach Dänemark, Luxemburg und Frankreich der vierte Staat, mit dem ein neues DBA unterzeichnet wurde.

Neben der Ausweitung der Amtshilfe wurde auch das Besteuerungsrecht auf Dividenden geändert. Neu liegt dieses künftig ausschliesslich beim Wohnsitzstaat, wenn die Beteiligung am Kapital mindestens 10 Prozent beträgt. Vorher lag diese Grenze bei einer Beteiligungshöhe von 20 Prozent.

Für die Unterzeichnung der Abkommen mit Mexiko, Grossbritannien und Österreich hat der Bundesrat ebenfalls grünes Licht gegeben.

swissinfo.ch und Agenturen

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