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Visa-Affäre: Hinweise gab es schon vor Jahren

Kampf gegen Korruption: Verstärkte Kontrollen in der Schweizer Botschaft in Islamabad. Keystone

Das Aussenministerium hatte bereits 2001 Hinweise auf mögliche Unregelmässigkeiten in der Schweizer Botschaft in Pakistan erhalten. Massnahmen wurden aber nicht ergriffen.

Der Grund dafür entziehe sich ihrer Kenntnis, erklärte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am Mittwoch vor dem Ständerat. Sie war 2001 noch nicht in diesem Amt.

In der so genannten Visa-Affäre, welche Unregelmässigkeiten in der Schweizer Botschaft in Islamabad aufdeckte, hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Warnungen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) in den Wind geschlagen.

Obwohl das fedpol das EDA bereits im Jahr 2001 auf mögliche Unregelmässigkeiten hingewiesen hatte, seien damals keine Massnahmen ergriffen worden, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation des Aargauer Ständerat Maximilian Reimann von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Gründe sind unklar.

Keine Erklärung

Weshalb das EDA nicht reagiert habe, entziehe sich ihrer Kenntnis, sagte Micheline Calmy-Rey am Mittwoch im Ständerat, der kleinen Parlamentskammer. Das EDA leitete damals noch nicht sie, sondern Joseph Deiss. Auf eine weitere Warnung reagierte das EDA nicht, weil es nichts davon erfuhr.

Im Oktober 2005 erhielt der für Visa zuständige Kanzleichef in Islamabad einen Hinweis von den Polizeibehörden eines anderen Staates. Der Kanzleichef habe darauf Visa-Gesuche überprüft, jedoch weder seinen Vorgesetzen noch Bern informiert, sagte Calmy-Rey.

Personal ausgewechselt

Der Visa-Handel in der Schweizer Botschaft in Islamabad war im Frühling 2006 aufgeflogen. In der Folge wurde das gesamte Personal ausgewechselt – sowohl in Islamabad wie auch im Generalkonsulat in Karatschi.

Es laufen Strafuntersuchungen der Bundesanwaltschaft. Nichts Neues sagte Calmy-Rey zu den laufenden Disziplinaruntersuchungen gegen den ehemaligen Missionschef Denis Feldmeyer und andere Beteiligte.

Reimann wollte vom Bundesrat unter anderem wissen, ob es sich bei der Visa-Affäre in Pakistan lediglich um die Spitze eines Eisbergs handle. Das Erteilen von Visa gehöre in Staaten mit grossem Migrationsdruck zu den heikelsten Aufgaben der Vertretungen, hielt die Aussenministerin fest.

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Bundesanwaltschaft

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz sind die kantonalen Justizbehörden für einen Grossteil der Strafuntersuchungen zuständig. Einige Delikte fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft (BA). Dazu gehören beispielsweise Attentate, Spionage, internationale organisierte Kriminalität, Geldfälschung, Geldwäscherei, Korruption oder von Bundesbeamten im Rahmen ihrer Aufgabe begangene Straftaten.

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Scheiben verdunkelt

Die verschärften Kontrollen hätten dazu geführt, dass vermehrt Unregelmässigkeiten aufgedeckt worden seien. Andere Staaten seien in gleichem, teilweise auch grösserem Ausmasse von solchen Problemen betroffen.

Das EDA habe eine Serie von Massnahmen ergriffen, sagte Calmy-Rey weiter. So seien die Kontrollen verstärkt und das Personal sensibilisiert worden. Weitere Massnahmen – darunter eine Anonymisierung der Visaerteilung – würden geprüft.

Ein entsprechendes Pilotprojekt läuft in Moskau: Mittels Massnahmen wie der Verdunkelung von Schalterscheiben soll verhindert werden, dass Angestellte erkannt und erpresst oder bedroht werden. Die Massnahmen werden laut Calmy-Rey an die jeweiligen Umstände angepasst.

swissinfo und Agenturen

In den vergangenen Jahren sind in Schweizer Botschaften mehrere Fälle von Korruption bei der Visa-Vergabe entdeckt worden.

Ausser jüngst in Pakistan auch in Eritrea, Oman, Peru, Russland, Serbien, Nigeria und Kongo.

Jedes Jahr werden in den 141 Aussenvertretungen der Schweiz rund 500’000 Visas ausgestellt und rund 40’000 Anträge abgelehnt.

Die Ziffer dürfte auf rund 400’000 sinken, nachdem die Verträge von Schengen die Grenzüberschreitungs-Kontrollen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht haben.

Bis jetzt haben die Affären zu einer Verurteilung geführt. Im November 2005 hat das Bundesstrafgericht einen ehemaligen Honorar-Vize-Konsul von Oman zu neun Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

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