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Volcker-Komitee will diese Woche Schlussbericht verabschieden

Das Volcker-Komitee, das den Umgang der Schweizer Banken mit Vermögenswerten aus der Nazizeit untersucht, will nach über dreijähriger Arbeit demnächst den Schlussbericht verabschieden. Bis zuletzt war der Umfang weiterer Namenslisten umstritten.

Das Volcker-Komitee (Bild Paul Volcker), das den Umgang der Schweizer Banken mit Vermögenswerten aus der Nazizeit untersucht, will nach über dreijähriger Arbeit demnächst seinen Schlussbericht verabschieden. Mit Spannung wird vor allem die Empfehlung an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) über die Veröffentlichung einer weiteren Namensliste erwartet.

Am Dienstag (23.11.) trifft sich in New York der vom früheren US-Notenbankpräsidenten Paul Volcker präsidierte Ausschuss. Dies erklärte Ausschuss-Mitglied Hans J. Bär gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur. Später soll der Schlussbericht mit dem Ergebnis der Überprüfung von 63 Schweizer Banken durch mehr als 420 Revisoren an einer Plenarsitzung in Zürich vorgestellt werden. Bär rechnet mit der Verabschiedung des Berichts bis Ende Jahr, während das Sekretariat des Komitees diese noch vor Monatsende erwartet.

Anfang Mai 1996 hatten die Schweizerischen Bankiervereinugung und die World Jewish Restitution Organization (WJRO) nach monatelanger Kontroverse über den Umfang der nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern auf Schweizer Banken vereinbart, die Banken durch ein unabhängiges Expertengremium zu durchleuchten.

Entgegen den Verlautbarungen der letzten Wochen, in denen von einer weiteren Verzögerung des Schlussberichts bis im Dezember die Rede gewesen war, scheint der Ausschuss das zuletzt gesetzte Datum von Ende November einhalten zu wollen. Es spielt insofern eine Rolle, als der New Yorker Richter Edward Korman auf den 29. November in New York ein so genanntes Fairness-Hearing über den Vergleich zwischen den Schweizer Grossbanken und den jüdischen Klägern in den USA angesetzt hat. Weil Gelder, die im Zuge der Volcker-Untersuchung gefunden und an Holocaust-Opfer ausbezahlt werden, von der Vergleichssumme von 1,25 Milliarden Dollar abgezogen werden, hängen beide Verfahren zusammen.

Der Schlussbericht soll in zwei Teile gegliedert werden. Im ersten rund 50 Seiten umfassenden Teil geht es um eine verbale Würdigung des Verhaltens der Banken sowie um Empfehlungen an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). In weit umfangreicheren Anhang sollen die Ergebnisse der Buchprüfungen dokumentiert werden.

Die EBK spielt deshalb eine wichtige Rolle, weil sie die Untersuchung der Buchprüfer zu ausserordentlichen Revisionen im Sinne des Bankengesetzes erklärt hatte. Damit wurde den Revisoren, die selber dem Schweizer Bankgeheimnis unterstehen, der ungehinderte Zugang zu allen Bankunterlagen ermöglicht. Gleichzeitig übernahm die EBK aber auch die Oberaufsicht über diese Arbeit.

Schwieriger Entscheid der EBK

Der letzte Streitpunkt im Volcker-Komitee betrifft den Umfang einer weiteren Namensliste von Kontoinhabern, die im Internet veröffentlicht werden soll. Kontrovers ist vor allem, ob und wie viele Namen jener Konten publiziert werden sollen, die beim Abgleichen mit den Listen der Holocaust-Opfer zu einem positiven Ergebnis führten, die von den Banken aber schon in einem früheren Zeitpunkt saldiert worden waren. Von diesen geschlossenen Konten sind keine Dokumente mehr vorhanden. Auch ihr einstiger Wert ist nicht bekannt. Die EBK hatte sich im vergangenen Januar ausbedungen, selber das letzte Wort in dieser Frage zu haben und ihr Präsident, Kurt Hauri, hatte sich damals für eine restriktive Publikation von 3’000 bis 5’000 Namen ausgesprochen. Von jüdischer Seite ist inzwischen aber die Forderung nach Publikation von mehreren 10’000 Namen erhoben worden.

Wie auch immer die Empfehlung des Komitees ausfallen wird, steht die EBK vor einem heiklen Entscheid. Hält sie an einer restriktiven Liste fest und setzt sich dabei möglicherweise über die Empfehlung des Komitees hinweg, dürfte die Schweiz erneut mit dem Vorwurf aus dem Ausland konfrontiert werden, den vollen Umfang der Vermögenswerte, an denen möglicherweise Holocaust-Opfer berechtigt sind, zu verschweigen. Kommt es zur Veröffentlichung einer umfangreichen Namensliste, dürfte im Inland eine neue Kontroverse über Erpressbarkeit und Preisgabe des Bankgeheimnisses aufflammen.

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